Haushalt 2021 beschlossen und veröffentlicht

Aus der Sitzung des Kirchenvorstand Lauf vom 18.3.2021 TOP 3: Haushalt 2021

Haushalt 2021 in Lauf

Den Haushalt 2021 haben sowohl Finanzausschuss wie auch Kita-Ausschuss ausführlich besprochen. Der Personalausschuss hat den Stellenplan 2021 geprüft.

Die geplanten Einnahmen und Ausgaben betragen 2021 3.204.690€.

Der Vorsitzende Pfarrer Jan-Peter Hanstein beantwortet Fragen zum Haushalt 2021.

Wegen der Pandemie wird der Haushalt nicht wie üblich öffentlich im Pfarramt ausgelegt. Gemeindeglieder können sich auf Antrag die Kurzfassung (11 Seiten) vom 23.3. bis 6.4. per Email zuschicken lassen. Kontakt Pfarrer Hanstein.

Besondere Zeiten: Trauerfeiern unter freiem Himmel

Es ist Ausnahmezustand zur Corona-Prävention: Schulen und viele Geschäfte sind geschlossen, Gottesdienste sind abgesagt, Taufen, Trauungen…
Doch wir lassen Sie nicht alleine! Und schon gar nicht bei einem Todesfall!

Wir kommen selbstverständlich zu Aussegnungen und Trauergesprächen und sind auch telefonisch intensiv für Sie da.
Und wir dürfen aktuell auch nach Absprache mit dem Gesundheitsamt in eingeschränkter Weise Beerdigungen durchführen.

Wenn Sie einen Todesfall haben, müssen Sie sich leider folgendes überlegen:

  • Kann die Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden?
  • Wenn dies nicht möglich ist, dann kann eine Bestattung / Urnenbeisetzung trotz Veranstaltungsverbot durchgeführt werden,
    allerdings mit folgenden Einschränkungen:
    • Die Feier findet im Außenbereich statt.
    • Nur der engste Familienkreis ist dazu eingeladen.
    • Ort und Zeit der Trauerfeier darf nicht im Vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.

Gerne begleiten wir Sie in dieser schweren Zeit in so einer besonderen Zeit.

Kontaktieren Sie auch gerne direkt uns Pfarrer und Pfarrerinnen.

Unterstützung für Silab

Im Jahr 2015 kam Silab als minderjähriger Geflüchteter von Pakistan nach Deutschland. Schnell gelang es ihm durch seine offene, positive Art, verbunden mit seiner raschen Auffassungsgabe das Sprachniveau B1 zu erreichen. In der kurzen Zeit seines Aufenthalts absolvierte er erfolgreich die Mittelschule und will nun eine Ausbildung zum Hotelfachmann in der Hersbrucker Schweiz beginnen. Der Ausbildungsvertrag ist unterzeichnet, ein Zimmer angemietet und Silab freut sich auf den Start in seine Zukunft.

Damit dieser gelingen kann, muss er jedoch zunächst nach Pakistan ausreisen um dort das VISA-Verfahren zu durchlaufen. Vorab sind bereits alle Maßnahmen getroffen, lediglich die praktische Ausreise steht nun kurz bevor. Hierfür fallen nun neben den Flugtickets auch noch die Gebühr für das Visum an. Alles in allem Kosten in Höhe von ca. 1.200€. Für Silab alleine nicht zu stemmen.

Mit diesem Aufruf bitte ich Sie um finanzielle Unterstützung für Silab um ihm so eine tragfähige und dauerhafte Perspektive in Deutschland zu sichern.

Wenn Sie unterstützen wollen, überweisen Sie auf das Konto der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf:

Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf a. d. Pegnitz

IBAN: DE27  7605 0101 0240 1245 03

Verwendungszweck: Unterstützung Pakistan

Sie erhalten im Anschluss eine Spendenbescheinigung.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und danke Ihnen von Herzen!

David Geitner

Diakon

Nun aber bleiben Glaube, Liebe, Hoffnung: ein Video von lieben Menschen aus unserer Gemeinde

Liebe ist das, was uns als Kirchengemeinde trägt: Gottes Liebe und die Liebe untereinander. So haben viele liebe Menschen aus unserer Laufer Evangelischen Kirchengemeinde diesen wunderschönen Text von Paulus über die Liebe gelesen: das Hohelied der Liebe aus 1.Korinther 13.

Viel Freude beim Anschauen und Zuhören!

Ein kleiner Gruß zum Valentinstag. =)

Kirchenvorstandsbeschluss: Aussetzen der Präsenzgottesdienste im Lockdown bis 7. März verlängert

Coronaleugner und Anticoronaleugner Demoonstartionen in Lauf

Der Kirchenvorstand Lauf verfolgt ebenfalls seine umsichtige und konsequente Linie bezüglich von Präsenzgottesdiensten im Lockdown. Er hat am Donnerstag, den 11.2.2021 beschlossen, die Öffnung für Präsenzgottesdienste an die Öffnung des Einzelhandels und die entsprechenden Anordnungen des Landratsamtes zu binden.

Mit dieser Entscheidung bezieht die Leitung der Kirchengemeinde Lauf auch unmissverständlich Stellung gegen die fortgesetzten Demonstrationen in Lauf von sogenannten “Querdenkern” und Corona-Leugnern. Die ausführliche Begründung dazu von Weihnachten 2020 gilt weiterhin uneingeschränkt. Beschluss wird mit drei Enthaltungen und einer Gegenstimme angenommen. 

Informationen zur politischen Lage:

Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Beim Thema Öffnungen haben sich Bund und Länder auf eine erste Perspektive für einige Bereiche geeinigt.

Es gibt eine erste Perspektive beim Thema Öffnungen nach dem Lockdown. Bei dem Corona-Gipfel am Mittwoch, den 10.2.2021 haben sich Kanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentenkonferenz auf Öffnungsschritte bei einer „stabilen“  7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 geeinigt. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Beschluss des KV: Keine präsentischen Gottesdienste während des verlängerten Lockdowns bis einschließlich dem Sonntag 14.2.2021 in der Kirchengemeinde Lauf

TOP 1: Öffnung der Gottesdienste für Besucher

Es werden die Alternativen für die Öffnung der Kirchen diskutiert:

  • Keine öffentlichen Gottesdienste bis zum 7. Februar
  • Keine öffentlichen Gottesdienste bis zum 14. Februar
  • Öffnung der Kirchen nach örtlichen Infektionszahlen / Inzidenzwerten

Es wird hinterfragt, ob für Gottesdienste eine Anmeldepflicht besteht. Außerdem wird gefragt, inwiefern überhaupt ein Interesse bei den Gemeindemitgliedern besteht, einen Präsenzgottesdienst zu besuchen. Und es wird diskutiert, ob die Virusmutante eine Auswirkung auf die Entscheidung haben sollte.

Beschluss:

Entsprechend den staatlichen Regelungen werden in der evangelischen Kirchengemeinde Lauf keine präsentischen Gottesdienste bis einschließlich Sonntag dem 14. Februar stattfinden. Das weitere Vorgehen für den Zeitraum danach wird in der Kirchenvorstandssitzung am 11. Februar besprochen.

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

28.1.2021; Zeit: 19:30 – 21:00 Uhr

Vorsitz: Jan-Peter Hanstein Protokoll: Heiko Brandt

Anwesend: Fritz Blanz, Heiko Brandt, Thorsten Franke, Jan-Peter Hanstein, Friederike Hoffmann, Thomas Hofmann, Ruth Kolb, Roland Kraft, Silke Kupper, Anita Naßler, Lisa Nikol-Eryazici, Udo Reitzmann, Thomas Reuß, Heiner Schächtele, Jutta Schmidt, Anita Schopper, Veronika Strittmatter, Elena Tempesti, Friedrich Utz, Annemarie Wiehler, Holger Wielsch

Eingeladen war auch der KV Dehnberg, sowie beauftragte Prädikanten und Lektoren unserer KG.

Jan-Peter Hanstein lädt zur „Wunderbar“ nach der Sitzung ein.

gez. Heiko Brandt                                                        gez. Jan-Peter Hanstein

“Bei uns ist jeder Livestream wie Weihnachten!” –

Auswertung der Internetaktivitäten der Kirchengemeinde Lauf im Jahr 2020, besonders im Dezember 2020

Es war eine harte und schwere Entscheidung ds Kirchenvorstands, Gottesdienste zwecks Corona-Prävention abzusagen. Manche haben nachgeforscht und festgestellt, dass in Lauf seit Menschengedenken erstmal kein Gottesdienst zu Weihnachten in der Johanniskirche stattgefunden hat. Festzuhalten ist aber, dass wohl noch nie so viele Menschen unsere Gottesdienste gesehen und gehört haben wie in der Zeit des Lockdowns! 43 Livestream-Gottesdienste haben wir 2020 durchgeführt. 17 Online-Kindergottesdienste und eine ungezählte Zahl von Clips für Baustein-Familiengottesdienste und Adventskalender produziert.

Zum Nachrechnen: wenn unsere 43 Gottesdienste auf unserem Kanal C1 auf Youtube von durchschnittlich 1,-5 bis 2,0 Personen pro Gerät 15.250 Stunden angesehen worden sind, die Gottesdienste durchschnittlich 25 Minuten lang waren (weil längere Zeit nur die Predigten eingestellt worden sind), dann haben jeden Gottesdienst durchschnittlich 1250-1750 Personen (theoretisch) vollständig angesehen. Oder habe ich mich verrechnet? (Excel siehe ganz unten).

Bei uns in der KG Lauf war also jeder Livestream wie Weihnachten! Denn sonst rechneten wir im Schnitt mit 400 Besuchern in allen unseren Kirchen pro Sonntag – vor Corona. Eine satte Steigerung um mehr als 320-420%!

Aber glauben Sie uns: trotz allem würden wir allemal lieber wieder Gottesdienste richtig gemeinsam feiern können! Schön wäre es, wenn unsere Kirchenschwellen dann für die Menschen in Lauf durch die Livestreams noch niedriger geworden wären.

Im Einzelnen die Statistiken:

C1 im Advent/Weihnachten und Neujahr

Livestreams: Youtube C1 gesamt

Webseite lauf-evangelisch.de

Zugriffe nie unter 500 Aufrufe, Spitze über 3500

 „Flankierende Maßnahmen“: Adventskalender +

Newsletter

Abonnenten, Statistik

KG auf Facebook im Dezember 2020

5 Beiträge, 467 Seitenaufrufe, 890 Interaktionen, 8700 Reichweite,

Berechnung der vollständigen Gottesdienstansichten pro Gottesdienst!

Regionalbischof Dr. Ark Nitsche beauftragt Anita Schopper zum Prädikantendienst

 „Bereitet dem Herrn den Weg!“ – der Vorläufer Jesus und Namensgeber der Johanniskirche Johannes der Täufer stand im Mittelpunkt des Beauftragungsgottesdienstes in der Johanniskirche. Am 3. Advent 13.12.2020 um 9:30 Uhr wurde Anita Schopper feierlich für den Dienst als Prädikantin von Oberkirchenrat des Kirchenkreises Nürnberg, Regionalbischof Dr. Ark Nitsche beauftragt und gesegnet.

Anita Schopper auf der Kanzel der Johanniskirche

In seinem sog. “Vorhalt” und seiner Verpflichtung wies Bischof Nitsche eindrücklich auf das dreifache “Ja” hin: Das Ja Gottes, das die Prädikantin verkündigt sowie die Antwort der Gemeinde auf das Evangelium. In diesem positiven Dreieck von Einheit und Frieden bewegt sich der Dienst am Wort Gottes, das uns und unsere Welt verändert. Denn “das Wort kommt nicht leer zurück (Jes 55).” Wir müssen das Wort nur stehen und wirken lassen.

Anita Schopper hielt ihre Festpredigt über Zacharias, den Vater des Johannes, der erst ein Schweigeverbot auferlegt bekommen hatte und dann bei der Geburt seines Sohnes einen Lobgesang anstimmen konnte.

Ingrid Decker, Ute Maußner, Erna Schulz und Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz als Glaubensfreundinnen assitierten bei der Segnung und sprachen Segensworte. Kantorin Silke Kupper und Jockel Rahm an der Trompete gestalteten den Gottesdienst unter Corona-Bedingungen festlich aus, Pfarrer Hanstein führte durch den Gottesdienst und übernahm den Gesang, da nach neuesten Verfügungen der Gemeindegesang untersagt worden ist.

Übergabe der Urkunde an Anita Schopper durch Regionalbischof Nitzsche und Mentorpfarrer Jan-Peter Hanstein

Anita Schopper wurde nach ihrer Ausbildung am Gottesdienstinstitut der Dienst als Prädikantin übertragen. Pfarrer Hanstein hatte sie dabei als Mentor zwei Jahre begleitet.

„Frau Anita Schopper wird die Leitung von Gottesdiensten einschließlich der Abendmahlsverwaltung übertragen. Als Prädikantin darf sie das Wort Gottes frei verkündigen. … Diesen Antrag befürwortete der Kirchenvorstand Lauf in seiner Sitzung am 12.12.2019. Ihr Dienstbereich umfasst Gottesdienste in der Kirchengemeinde Lauf a. d. Pegnitz. bzw. im Predigtverbund der Kirchengemeinden im Dekanat.“

Beschluss des Kirchenvorstandes am 12.12.2019

Sie interessieren sich für den ehrenamtlichen Predigtdienst in unserer evangelischen Kirche? Nähere Infomationen gib es hier.

Anita Schopper mit Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz

„Ist nun bei euch Verkündigung in Christus, ist Trost der Liebe, ist Gemeinschaft des Geistes, ist herzliche Liebe und Barmherzigkeit, so macht meine Freude dadurch vollkommen, dass ihr eines Sinnes seid, gleiche Liebe habt, einmütig und einträchtig seid.“

Phil 2,1-2

Bild und Text JP Hanstein

Gemeindegesang innen wie außen ist ab sofort bis 5. Januar 2021 untersagt!

Nun ist es Gewissheit: Gemeindegesang innen wie außen ist ab sofort bis 5. Januar 2021 untersagt! Wir werden daher unsere Gottesdienste musikalisch mit Hilfe von Sologesang oder instrumental gestalten. Untenstehend ein paar erklärende Worte der Regionalbischöfe mit den wesentlichen Infos.

Wir bitten um Einhaltung.

9.12.2020

Pfarrer Jan-Peter Hanstein

Vorsitzender des Kirchenvorstands Lauf

10. Corona-Verordnung

§ 6 Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

2. Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.

3. Für die Besucher gilt Maskenpflicht.

4. Gemeindegesang ist untersagt.

5. Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

6. Gottesdienste, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt. 2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.

Aus der Begründung:

In Gottesdiensten besteht nunmehr für die Besucher auch dann Maskenpflicht, wenn sie sich an ihrem Platz befinden. Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, weil Gottesdienste in der Weihnachtszeit erfahrungsgemäß erheblich stärker besucht werden als im Jahresmittel. Grundlage für die Anordnung der Maskenpflicht ist insoweit § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG. Die Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Nr. 1 IfSG müssen dagegen nicht vorliegen, da es sich nicht um eigentliche Untersagungen, sondern lediglich um die Anordnung von Auflagen handelt. Das Tragen einer Maske schützt vor allem vor dem Auswurf von Partikeln durch den möglicherweise infektiösen Träger der Maske. Der Nutzen des Tragens von Masken zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 konnte mittlerweile in mehreren Studien belegt werden. In Innenräumen und somit auch bei Gottesdiensten kann vor allem dann eine Reduktion der Übertragungen wirksam werden, wenn möglichst alle Personen eine Maske tragen. Das Tragen einer Maske trägt dazu bei, andere Personen vor Aerosolen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen. Somit schützt das Tragen der Maske am Platz andere Gottesdienstbesucher. Vor dem bereits genannten Hintergrund des vermehrten Besuchs muss im Rahmen von Gottesdiensten auch der Gemeindegesang untersagt werden. Beim lauten Sprechen und beim Singen werden vermehrt Tröpfchen und Aerosol produziert. Damit steigt insbesondere in Innenräumen das Risiko einer Anreicherung von Aerosolen. Dies wiederum kann eine mögliche Infektionsübertragung begünstigen, und zwar auch bei Einhaltung von Mindestabständen. 

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Pfarrer Walter Bauernfeind mit 85 Jahren unerwartet in Rednitzhembach verstorben

Pfarrer Walter Bauernfeind in Lauf von 1982-2000 auf Pfarrstelle III

Am 1.12. 2020 ist Pfarrer Walter Bauernfeind mit 85 Jahren unerwartet in Rednitzhembach verstorben. Er war von 1982 – 2000 Pfarrer auf der 3. Pfarrstelle, dem größten Laufer Sprengel. Die Verwaltung des Kindergartens und des Horts, die aufwendige Renovierung der Kunigundenkirche gehörten zu seinen Aufgaben. Eine Herzensangelegenheit war ihm jedoch die persönliche Beziehung zu Jesus Christus und ein geistlicher Gemeindeaufbau. So war ihm ProChrist wichtig, ebenso wie die Hauskreisarbeit. Als unerschrockener Botschafter des Evangeliums und hilfreicher Seelsorger betreute er 16 Hauskreise in Lauf und 60 im Dekanat. Im Lobpreisgottesdienst war er in seinem Ruhestand öfters zu Gast.
Am kommenden Montag, den 7.12.2020, wird er in Bamberg beerdigt. Über seiner Traueranzeige steht das Wort:

„Ich bin die Auferstehung und das Leben,

wer an mich glaubt, der wird leben,

auch wenn er stirbt.“

Joh. 11,25

Darauf vertrauen wir und schließen seine große Familie in unsere Fürbitte mit ein.
U. Höcht