Finanzausschuss
Aufgaben
Der Finanzausschuss berät und beschließt alle Maßnahmen im Rahmen der Haushaltspläne. Er berät außerdem den ordentlichen Haushalt der Gemeinde, die außerordentlichen und Nachtragshaushalte und die Jahresrechnung und legt diese dem Kirchenvorstand zur Beschlussfassung vor.
Geschäftsordnung §13
Finanzen
Eine Auflistung der Finanzen der Kirchengemeinde finden Sie hier.