Das vorläufige Gesamtergebnis der Wahl des Kirchenvorstands Lauf 2024-2030
Die Kirchengemeinde hat mit sehr guten 21% Wahlbeteiligung gewählt. Noch ist das Ergebnis nicht amtlich.
Es besteht die Möglichkeit, die Wahl innerhalb der Frist von einer Woche nach Veröffentlichung bis zum 28.10.2024 beim vorsitzenden Mitglied des Vertrauensausschusses Pfarrer Jan-Peter Hanstein anzufechten. Das Verfahren der Wahlanfechtung ist in § 20 KVWG geregelt. Die Anfechtung kann nur damit begründet werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt worden sind und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

Es wurden 10 Kirchenvorstehende für 3 Stimmbezirke gewählt. 3 werden in der 1. Sitzung am 14.11. noch berufen und werden damit ebenfalls stimmberechtigt sein. Die hauptamtlichen PfarrerInnen sind geborene Mitglieder.
Sehr schön ist, dass die Kandidatinnen der Stimmbezirke Günthersbühl (2) und Dehnberg (3) es auch nach dem Ergebnis unter die ersten 10 geschafft haben.


Hier ist die vorläufige Statistik des Wahlverhaltens nach Alter und Geschlecht:
