Bayerische Landeskirche schafft “besonderes Kirchgeld” ab – das örtliche Kirchgeld bleibt bestehen

Landessynode bei der Abstimmung
Landessynode bei der Abstimmung

Die Synode der bayerischen evangelischen Landeskirche hat bei ihrer Herbsttagung 2018 in Garmisch-Partenkirchen das sogenannte besondere Kirchgeld abgeschafft. Die Mitglieder des Kirchenparlaments billigten in Garmisch-Partenkirchen mit großer Mehrheit das Aus für die umstrittene Form der Kirchensteuer. Damit verzichtet die Landeskirche auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro.

“Besonderes Kirchgeld” war bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren in der Kritik

Das besondere Kirchgeld habe zu “erheblichen Belastungen im Verhältnis zu ihrer Kirche” geführt. Besonderes Kirchgeld mussten in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt worden sind.

Abschaffung des “besonderen Kirchgeldes” rückwirkend beschlossen

Jährlich sind landesweit rund 30.000 Kirchenmitglieder davon betroffen. Die Abschaffung findet rückwirkend zum 1. Januar 2018 statt.

Das Orts-Kirchgeld bleibt bestehen

Das “besondere Kirchgeld” hat nichts mit dem “Orts-Kirchgeld” zu tun, das jedes Kirchenmitglied als Teil der verpflichtenden Kirchensteuer bezahlen muss. Es wird einmal im Jahr direkt von der jeweiligen Kirchengemeinde selbst erbeten.

Wie gesagt: unsere jährliche Bitte für das allgemeine Kirchgeld bleibt davon unberührt. Die Kirchgeldbriefe werden wieder im Mai/Juni mit dem BLICK ausgetragen werden. Wie bisher kommen die Einnahmen daraus ausschließlich unserer Kirchengemeinde Lauf zu Gute. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

1. Pfarrer Jan-Peter Hanstein

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Kirchgeldservice (kostenfreie Telefonhotline)

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