Kirchenmusikausschuss
Aufgaben
Der Kirchenmusikausschuss beaufsichtigt die Kirchenmusik, die musikalische Ausgestaltung von Gottesdiensten, der Einbeziehung aller in der Gemeinde vorhandenen musikalischen Gruppierungen (verschiedene Chöre, Posaunenchöre, Instrumentalgruppen, Bands und Orchester). Er koordiniert die Jahresplanung aller kirchenmusikalischen Angebote in der Kirchengemeinde.
Er berät über Anträge größerer kirchenmusikalischen Veranstaltungen einschließlich Finanzierungsplan, Öffentlichkeitsarbeit und Drittmittelförderung und unterstützt deren Durchführung.
Er fördert das Engagement der Künstler/innen sowie die Zusammenarbeit mit anderen musikalischen Trägern in Stadt und Dekanat.
Geschäftsordnung §17