Stellungnahme des Kirchenvorstands zum interreligiösen Dialog der Kirchengemeinde Lauf und zur aktuellen Diskussion um den Ruf des Muezzin in der DITIB Moschee Lauf

Grafik der Titelseite Konzeption interreligiöser Dialog ELKB 2017

Hergang

Die Stadt Lauf genehmigte den Antrag des DITIB-Moscheevereins vom 6.4.2020 auf den Ruf zu einem „Corona-Gebet“ zeitgleich mit dem Glockenläuten der evangelischen Johanniskirche um 19 Uhr bis zum 3. Mai 2020 sowie den regelmäßigen Ruf zum Freitagsgebet gegen 13:30 Uhr mit dem Vermerk „jederzeit widerruflich“.

In der Pegnitz-Zeitung wurde am Donnerstag, den 30.4. ein Vorstandsmitglied des Moscheevereins zitiert, dass dies eine „gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirchengemeinde Lauf“ sei. Dieses Missverständnis konnte aufgeklärt werden und wurde umgehend von uns dementiert.

Trotzdem hat der Ruf des Muezzin in der Glockengießerstraße bis heute zu unterschiedlichsten Äußerungen nicht nur unter evangelischen Gemeindegliedern geführt.

Am 17.6. hat die Stadt Lauf der DITIB Lauf ihre Nichtzuständigkeit erklärt. Für eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz ist das Landratsamt zuständig. Die DITIB Lauf wurde aufgefordert, sich zu überlegen, ob der Antrag zurückgezogen wird oder erneut an das Landratsamt gestellt wird.

Festzuhalten ist, dass die Entscheidung alleine Angelegenheit der weltlichen Behörden ist und durch die politischen VertreterInnen und die zuständigen Verwaltungen getroffen wird. Die evangelische Kirchengemeinde wurde aber ausdrücklich um eine Stellungnahme gebeten. Außerdem erwarten die evangelischen Gemeindeglieder Orientierung.

Der Kirchenvorstand hat die Angelegenheit eingehend und sorgfältig beraten. Am letzten Samstag, den 20.6. hat der Kirchenvorstand Lauf und Dehnberg für sich einen Klausurtag zum Islam und interreligiösen Dialog veranstaltet. Dabei kam es auch zu einer etwa 1,5 stündigen informativen Begegnung mit Vertretern der DITIB Lauf. Am 25.6. hat der Kirchenvorstand Lauf nachfolgende Stellungnahme einstimmig verabschiedet:

Stellungnahme

Als Christinnen und Christen nehmen wir Haltung und Wort Jesu Christi als den Maßstab für all unser Handeln und Tun. Zentral für den Blick auf den Nächsten sind dabei für uns das Gebot der Nächstenliebe in 3. Mose 19,18 „du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ und Jesu Aufforderung in der Bergpredigt „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das tut ihnen auch.“ (Mt. 7,12)

Als Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lauf nehmen wir deshalb nachfolgend Stellung zur gegenwärtig in unserer Gemeinde kontrovers geführten Diskussion ausgelöst durch die Gewährung des Muezzinrufs durch die Ordnungsbehörde unserer Stadt:

Wir sind dankbar in einem demokratischen Land zu leben, in dem die Religionsfreiheit durch den Staat garantiert wird und auch wir unseren Glauben frei und öffentlich leben dürfen.

Aus dieser Dankbarkeit heraus bekennen wir uns zur Religionsfreiheit, wie diese in Artikel. 4 des Grundgesetzes garantiert wird: Dabei verstehen wir dies nicht als einseitiges und exklusives Recht der christlichen Kirchen, sondern gestehen dieses allen Religionsgemeinschaften und ihren Gläubigen zu.

Der interreligiöse Dialog hat in unserer Stadt eine lange Tradition. Diesen Dialog sehen wir als unverzichtbaren und elementaren Bestandteil für ein friedliches Zusammenleben in unserer Stadt an. Er geschieht in Partnerschaft auf Augenhöhe und vollzieht sich im Gehorsam gegen die Wahrheit und im Respekt vor der Freiheit. (Vgl. S. 6 in: Konzeption Interreligiöser Dialog, ELKB-Synode 2017)

Wir wissen um die multikulturelle, multireligiöse und pluralistische Gesellschaft in der Stadt Lauf. Als Kirchengemeinde sehen wir uns dabei als Akteur in einem politischen Gemeinwesen und tragen damit Mitverantwortung für das Zusammenleben unserer Stadt. Wir stehen für Werte wie Toleranz, Miteinander und Respekt und setzen uns für einen gleichberechtigten Zugang aller am Gemeinwesen ein.

Evangelischer Glaube gründet sich auf der Freiheit, sich aktiv mit den Grundlagen des eigenen Glaubens auseinanderzusetzen. Jeder Christ darf zu seinem Glaubenszugang stehen und seine Meinung vertreten. Diese Vielfalt nehmen wir als bereichernd wahr und streben dabei im innerchristlichen Dialog einen breiten Diskurs im Ringen um gegenseitiges Verständnis an.

Das persönliche Gespräch ist geeignet für den innerkirchlichen Dialog. Anonyme Briefe als Kommunikationsmittel lehnen wir ab. Artikel, Leserbriefe und E-Mails sollten durch persönliche und offene Gespräche ergänzt werden.

Wir sehen alle hier lebenden Menschen unabhängig von Herkunft und Religion als Nachbarn, Freunde und gleichberechtigte Mitbürger und Mitbürgerinnen.

Auch mit dem, was uns als Christinnen und Christen fremd ist, wollen wir den Dialog suchen. Aus diesem Grund setzen wir uns aktiv ein für Integration, den Abbau von Vorurteilen, Angebote der Begegnung und den Zugang aller Menschen zum Gemeinwesen.

Einstimmig beschlossen in Lauf am 25.6.2020

Der Kirchenvorstand der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf

Vorsitzender Pfarrer: Jan-Peter Hanstein, Vertrauensleute Jutta Schmitt und Joachim Wartha

PfarrerInnen: Lisa Nikol-Eryazici, Thomas Hofmann, Thomas Reuß,

Diakon David Geitner, Vikarin Friederike Hoffmann, Kantorin Silke Kupper

Richtigstellung zum Bericht der PZ „Gebetsrufe hallen durch Lauf“

Suchet den Frieden und jaget ihm nach! Ps 34,15

In dem Artikel der Pegnitzzeitung vom Donnerstag 30.4. mit dem Titel „Gebetsrufe hallen durch Lauf“ wurde der von der Stadt genehmigte öffentliche Gebetsauf der DITIB Moschee im Interview mit örtlichen Moscheevorständen vorgestellt.

Ein Mitglied dieses Vorstands wurde zitiert: „Es ist eine gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirche. So wie die Glocken um 19 Uhr länger läuten, rufen wir öffentlich zum Gebet auf, als Ausgleich für die geschlossene Moschee und die fehlende Gemeinschaft“.

Diese Aussage können wir in dieser missverständlichen Form nicht stehen lassen.

Zwar hat unsere Beauftragte für Interreligiösen Dialog Pfarrerin Lisa Nikol-Eryazici in einem persönlichen Gespräch vor einigen Wochen Verständnis für diese gutgemeinte Aktion geäußert. Denn für die Muslime fallen wie auch in den christlichen Gemeinden alle Gottesdienste und Veranstaltungen im Ramadan aus.  

Richtig gestellt werden muss aber, dass aus diesem Gespräch keine gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirchengemeinde Lauf entstanden ist. Ein gemeinsamer öffentlicher Gebetsaufruf konnte auch nicht im Kirchenvorstand beschlossen werden, da kein Antrag vorlag und wir von dieser Aktion erst aus der Zeitung erfahren haben. Deshalb ist auch unser Abendläuten um 19 Uhr nicht verändert worden. 

Dennoch sehe ich den öffentlichen Gebetsruf der Muslime zeitgleich mit unserem Abendläuten als ein wichtiges Zeichen. Denn im Ramadan beten unsere muslimischen Mitbürger verstärkt um Frieden, Heilung von der Corona-Krankheit und Überwindung von Ungerechtigkeit und Hunger. Auch wenn Christen und Muslime nicht zum gleichen Gott beten – fühlen wir Christen uns in diesen Anliegen verbunden.

Paulus schreibt: Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Röm 12,12

Wir wünschen unseren muslimischen Nachbarn weiterhin einen gesegneten Ramadan.

Pfarrer Jan-Peter Hanstein

Vorsitzender des Kirchenvorstands der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf