Kirchensteuer in Zeiten von CORONA – das Kirchensteueramt Bayern informiert

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben aus der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass unmittelbar von der Corona-Krise betroffene Steuerzahler eine zinslose Stundung erhalten bis 31.12.2020, bei mittelbar betroffenen Steuerzahlern werden Stundungen im üblichen Rahmen gewährt. Die Anträge werden momentan überwiegend von Gewerbetreibenden/Selbständigen gestellt. Unsere Kirchensteuerämter orientieren sich an der staatlichen Handhabung, d. h. Stundung auf Antrag. Weiteres (z. B. Teilerlass/Erlass bei wirtschaftlicher Notlage) kann zu gegebener Zeit im direkten Kontakt von Kirchensteuerzahler/Steuerberater und zuständigem Kirchensteueramt geklärt werden.

Auf der Homepage des Evang.-Luth. Kirchensteueramtes Nürnberg wird darüber unter dem Stichwort CORONA wie folgt informiert (www.kirchensteueramt.de):

In Bayern ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit der Katastrophenfall erklärt. Seit 21. März 2020 besteht in diesem Rahmen eine Ausgangssperre. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Kirchensteuerämter.

Falls Sie durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten
Viele Menschen in Bayern sind – unabhängig von der Gesundheitsfrage – in wirtschaftlichere Hinsicht schon jetzt massiv betroffen.

Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt. Soweit keine Besonderheiten vorliegen, stunden wir Ihnen fällige Rückstände oder Vorauszahlungen auf Antrag gerne zinslos bis 31.10.2020. Dann ist die Krise hoffentlich eingedämmt und es ist klarer, in welchem Umfang Sie betroffen sind. Wir können dann gemeinsam überlegen, wie es weitergehen kann.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Kirchensteueramt auf, wenn Sie eine Stundung oder Ratenzahlung wünschen.
Im Übrigen schließen wir uns gerne an die
Vorgehensweise der bayerischen Finanzämter an.

München, 26. März 2020

Oberkirchenrat DR. Hans-Peter Hübner