Regionalbischof Dr. Ark Nitsche beauftragt Anita Schopper zum Prädikantendienst

 „Bereitet dem Herrn den Weg!“ – der Vorläufer Jesus und Namensgeber der Johanniskirche Johannes der Täufer stand im Mittelpunkt des Beauftragungsgottesdienstes in der Johanniskirche. Am 3. Advent 13.12.2020 um 9:30 Uhr wurde Anita Schopper feierlich für den Dienst als Prädikantin von Oberkirchenrat des Kirchenkreises Nürnberg, Regionalbischof Dr. Ark Nitsche beauftragt und gesegnet.

Anita Schopper auf der Kanzel der Johanniskirche

In seinem sog. “Vorhalt” und seiner Verpflichtung wies Bischof Nitsche eindrücklich auf das dreifache “Ja” hin: Das Ja Gottes, das die Prädikantin verkündigt sowie die Antwort der Gemeinde auf das Evangelium. In diesem positiven Dreieck von Einheit und Frieden bewegt sich der Dienst am Wort Gottes, das uns und unsere Welt verändert. Denn “das Wort kommt nicht leer zurück (Jes 55).” Wir müssen das Wort nur stehen und wirken lassen.

Anita Schopper hielt ihre Festpredigt über Zacharias, den Vater des Johannes, der erst ein Schweigeverbot auferlegt bekommen hatte und dann bei der Geburt seines Sohnes einen Lobgesang anstimmen konnte.

Ingrid Decker, Ute Maußner, Erna Schulz und Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz als Glaubensfreundinnen assitierten bei der Segnung und sprachen Segensworte. Kantorin Silke Kupper und Jockel Rahm an der Trompete gestalteten den Gottesdienst unter Corona-Bedingungen festlich aus, Pfarrer Hanstein führte durch den Gottesdienst und übernahm den Gesang, da nach neuesten Verfügungen der Gemeindegesang untersagt worden ist.

Übergabe der Urkunde an Anita Schopper durch Regionalbischof Nitzsche und Mentorpfarrer Jan-Peter Hanstein

Anita Schopper wurde nach ihrer Ausbildung am Gottesdienstinstitut der Dienst als Prädikantin übertragen. Pfarrer Hanstein hatte sie dabei als Mentor zwei Jahre begleitet.

„Frau Anita Schopper wird die Leitung von Gottesdiensten einschließlich der Abendmahlsverwaltung übertragen. Als Prädikantin darf sie das Wort Gottes frei verkündigen. … Diesen Antrag befürwortete der Kirchenvorstand Lauf in seiner Sitzung am 12.12.2019. Ihr Dienstbereich umfasst Gottesdienste in der Kirchengemeinde Lauf a. d. Pegnitz. bzw. im Predigtverbund der Kirchengemeinden im Dekanat.“

Beschluss des Kirchenvorstandes am 12.12.2019

Sie interessieren sich für den ehrenamtlichen Predigtdienst in unserer evangelischen Kirche? Nähere Infomationen gib es hier.

Anita Schopper mit Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz

„Ist nun bei euch Verkündigung in Christus, ist Trost der Liebe, ist Gemeinschaft des Geistes, ist herzliche Liebe und Barmherzigkeit, so macht meine Freude dadurch vollkommen, dass ihr eines Sinnes seid, gleiche Liebe habt, einmütig und einträchtig seid.“

Phil 2,1-2

Bild und Text JP Hanstein

Stellungnahme des Kirchenvorstands zum interreligiösen Dialog der Kirchengemeinde Lauf und zur aktuellen Diskussion um den Ruf des Muezzin in der DITIB Moschee Lauf

Grafik der Titelseite Konzeption interreligiöser Dialog ELKB 2017

Hergang

Die Stadt Lauf genehmigte den Antrag des DITIB-Moscheevereins vom 6.4.2020 auf den Ruf zu einem „Corona-Gebet“ zeitgleich mit dem Glockenläuten der evangelischen Johanniskirche um 19 Uhr bis zum 3. Mai 2020 sowie den regelmäßigen Ruf zum Freitagsgebet gegen 13:30 Uhr mit dem Vermerk „jederzeit widerruflich“.

In der Pegnitz-Zeitung wurde am Donnerstag, den 30.4. ein Vorstandsmitglied des Moscheevereins zitiert, dass dies eine „gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirchengemeinde Lauf“ sei. Dieses Missverständnis konnte aufgeklärt werden und wurde umgehend von uns dementiert.

Trotzdem hat der Ruf des Muezzin in der Glockengießerstraße bis heute zu unterschiedlichsten Äußerungen nicht nur unter evangelischen Gemeindegliedern geführt.

Am 17.6. hat die Stadt Lauf der DITIB Lauf ihre Nichtzuständigkeit erklärt. Für eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz ist das Landratsamt zuständig. Die DITIB Lauf wurde aufgefordert, sich zu überlegen, ob der Antrag zurückgezogen wird oder erneut an das Landratsamt gestellt wird.

Festzuhalten ist, dass die Entscheidung alleine Angelegenheit der weltlichen Behörden ist und durch die politischen VertreterInnen und die zuständigen Verwaltungen getroffen wird. Die evangelische Kirchengemeinde wurde aber ausdrücklich um eine Stellungnahme gebeten. Außerdem erwarten die evangelischen Gemeindeglieder Orientierung.

Der Kirchenvorstand hat die Angelegenheit eingehend und sorgfältig beraten. Am letzten Samstag, den 20.6. hat der Kirchenvorstand Lauf und Dehnberg für sich einen Klausurtag zum Islam und interreligiösen Dialog veranstaltet. Dabei kam es auch zu einer etwa 1,5 stündigen informativen Begegnung mit Vertretern der DITIB Lauf. Am 25.6. hat der Kirchenvorstand Lauf nachfolgende Stellungnahme einstimmig verabschiedet:

Stellungnahme

Als Christinnen und Christen nehmen wir Haltung und Wort Jesu Christi als den Maßstab für all unser Handeln und Tun. Zentral für den Blick auf den Nächsten sind dabei für uns das Gebot der Nächstenliebe in 3. Mose 19,18 „du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ und Jesu Aufforderung in der Bergpredigt „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das tut ihnen auch.“ (Mt. 7,12)

Als Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lauf nehmen wir deshalb nachfolgend Stellung zur gegenwärtig in unserer Gemeinde kontrovers geführten Diskussion ausgelöst durch die Gewährung des Muezzinrufs durch die Ordnungsbehörde unserer Stadt:

Wir sind dankbar in einem demokratischen Land zu leben, in dem die Religionsfreiheit durch den Staat garantiert wird und auch wir unseren Glauben frei und öffentlich leben dürfen.

Aus dieser Dankbarkeit heraus bekennen wir uns zur Religionsfreiheit, wie diese in Artikel. 4 des Grundgesetzes garantiert wird: Dabei verstehen wir dies nicht als einseitiges und exklusives Recht der christlichen Kirchen, sondern gestehen dieses allen Religionsgemeinschaften und ihren Gläubigen zu.

Der interreligiöse Dialog hat in unserer Stadt eine lange Tradition. Diesen Dialog sehen wir als unverzichtbaren und elementaren Bestandteil für ein friedliches Zusammenleben in unserer Stadt an. Er geschieht in Partnerschaft auf Augenhöhe und vollzieht sich im Gehorsam gegen die Wahrheit und im Respekt vor der Freiheit. (Vgl. S. 6 in: Konzeption Interreligiöser Dialog, ELKB-Synode 2017)

Wir wissen um die multikulturelle, multireligiöse und pluralistische Gesellschaft in der Stadt Lauf. Als Kirchengemeinde sehen wir uns dabei als Akteur in einem politischen Gemeinwesen und tragen damit Mitverantwortung für das Zusammenleben unserer Stadt. Wir stehen für Werte wie Toleranz, Miteinander und Respekt und setzen uns für einen gleichberechtigten Zugang aller am Gemeinwesen ein.

Evangelischer Glaube gründet sich auf der Freiheit, sich aktiv mit den Grundlagen des eigenen Glaubens auseinanderzusetzen. Jeder Christ darf zu seinem Glaubenszugang stehen und seine Meinung vertreten. Diese Vielfalt nehmen wir als bereichernd wahr und streben dabei im innerchristlichen Dialog einen breiten Diskurs im Ringen um gegenseitiges Verständnis an.

Das persönliche Gespräch ist geeignet für den innerkirchlichen Dialog. Anonyme Briefe als Kommunikationsmittel lehnen wir ab. Artikel, Leserbriefe und E-Mails sollten durch persönliche und offene Gespräche ergänzt werden.

Wir sehen alle hier lebenden Menschen unabhängig von Herkunft und Religion als Nachbarn, Freunde und gleichberechtigte Mitbürger und Mitbürgerinnen.

Auch mit dem, was uns als Christinnen und Christen fremd ist, wollen wir den Dialog suchen. Aus diesem Grund setzen wir uns aktiv ein für Integration, den Abbau von Vorurteilen, Angebote der Begegnung und den Zugang aller Menschen zum Gemeinwesen.

Einstimmig beschlossen in Lauf am 25.6.2020

Der Kirchenvorstand der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf

Vorsitzender Pfarrer: Jan-Peter Hanstein, Vertrauensleute Jutta Schmitt und Joachim Wartha

PfarrerInnen: Lisa Nikol-Eryazici, Thomas Hofmann, Thomas Reuß,

Diakon David Geitner, Vikarin Friederike Hoffmann, Kantorin Silke Kupper

Bayerische Landeskirche schafft “besonderes Kirchgeld” ab – das örtliche Kirchgeld bleibt bestehen

Landessynode bei der Abstimmung
Landessynode bei der Abstimmung

Die Synode der bayerischen evangelischen Landeskirche hat bei ihrer Herbsttagung 2018 in Garmisch-Partenkirchen das sogenannte besondere Kirchgeld abgeschafft. Die Mitglieder des Kirchenparlaments billigten in Garmisch-Partenkirchen mit großer Mehrheit das Aus für die umstrittene Form der Kirchensteuer. Damit verzichtet die Landeskirche auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro.

“Besonderes Kirchgeld” war bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren in der Kritik

Das besondere Kirchgeld habe zu “erheblichen Belastungen im Verhältnis zu ihrer Kirche” geführt. Besonderes Kirchgeld mussten in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt worden sind.

Abschaffung des “besonderen Kirchgeldes” rückwirkend beschlossen

Jährlich sind landesweit rund 30.000 Kirchenmitglieder davon betroffen. Die Abschaffung findet rückwirkend zum 1. Januar 2018 statt.

Das Orts-Kirchgeld bleibt bestehen

Das “besondere Kirchgeld” hat nichts mit dem “Orts-Kirchgeld” zu tun, das jedes Kirchenmitglied als Teil der verpflichtenden Kirchensteuer bezahlen muss. Es wird einmal im Jahr direkt von der jeweiligen Kirchengemeinde selbst erbeten.

Wie gesagt: unsere jährliche Bitte für das allgemeine Kirchgeld bleibt davon unberührt. Die Kirchgeldbriefe werden wieder im Mai/Juni mit dem BLICK ausgetragen werden. Wie bisher kommen die Einnahmen daraus ausschließlich unserer Kirchengemeinde Lauf zu Gute. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

1. Pfarrer Jan-Peter Hanstein

Allgemeine Fragen per E-Mail

Sie haben allgemeine Fragen zu Kirchensteuer, Kirchgeld und der Verwendung der Kirchensteuermittel? Bitte richten Sie eine E-Mail an .

Kirchgeldservice (kostenfreie Telefonhotline)

Für alle Fragen, die das besondere oder das allgemeine Kirchgeld betreffen, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Center unter der kostenfreien Rufnummer 0800 55 95 559 für Sie da (montags bis donnerstags, jeweils zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr).