“Bei uns ist jeder Livestream wie Weihnachten!” –

Auswertung der Internetaktivitäten der Kirchengemeinde Lauf im Jahr 2020, besonders im Dezember 2020

Es war eine harte und schwere Entscheidung ds Kirchenvorstands, Gottesdienste zwecks Corona-Prävention abzusagen. Manche haben nachgeforscht und festgestellt, dass in Lauf seit Menschengedenken erstmal kein Gottesdienst zu Weihnachten in der Johanniskirche stattgefunden hat. Festzuhalten ist aber, dass wohl noch nie so viele Menschen unsere Gottesdienste gesehen und gehört haben wie in der Zeit des Lockdowns! 43 Livestream-Gottesdienste haben wir 2020 durchgeführt. 17 Online-Kindergottesdienste und eine ungezählte Zahl von Clips für Baustein-Familiengottesdienste und Adventskalender produziert.

Zum Nachrechnen: wenn unsere 43 Gottesdienste auf unserem Kanal C1 auf Youtube von durchschnittlich 1,-5 bis 2,0 Personen pro Gerät 15.250 Stunden angesehen worden sind, die Gottesdienste durchschnittlich 25 Minuten lang waren (weil längere Zeit nur die Predigten eingestellt worden sind), dann haben jeden Gottesdienst durchschnittlich 1250-1750 Personen (theoretisch) vollständig angesehen. Oder habe ich mich verrechnet? (Excel siehe ganz unten).

Bei uns in der KG Lauf war also jeder Livestream wie Weihnachten! Denn sonst rechneten wir im Schnitt mit 400 Besuchern in allen unseren Kirchen pro Sonntag – vor Corona. Eine satte Steigerung um mehr als 320-420%!

Aber glauben Sie uns: trotz allem würden wir allemal lieber wieder Gottesdienste richtig gemeinsam feiern können! Schön wäre es, wenn unsere Kirchenschwellen dann für die Menschen in Lauf durch die Livestreams noch niedriger geworden wären.

Im Einzelnen die Statistiken:

C1 im Advent/Weihnachten und Neujahr

Livestreams: Youtube C1 gesamt

Webseite lauf-evangelisch.de

Zugriffe nie unter 500 Aufrufe, Spitze über 3500

 „Flankierende Maßnahmen“: Adventskalender +

Newsletter

Abonnenten, Statistik

KG auf Facebook im Dezember 2020

5 Beiträge, 467 Seitenaufrufe, 890 Interaktionen, 8700 Reichweite,

Berechnung der vollständigen Gottesdienstansichten pro Gottesdienst!

Regionalbischof Dr. Ark Nitsche beauftragt Anita Schopper zum Prädikantendienst

 „Bereitet dem Herrn den Weg!“ – der Vorläufer Jesus und Namensgeber der Johanniskirche Johannes der Täufer stand im Mittelpunkt des Beauftragungsgottesdienstes in der Johanniskirche. Am 3. Advent 13.12.2020 um 9:30 Uhr wurde Anita Schopper feierlich für den Dienst als Prädikantin von Oberkirchenrat des Kirchenkreises Nürnberg, Regionalbischof Dr. Ark Nitsche beauftragt und gesegnet.

Anita Schopper auf der Kanzel der Johanniskirche

In seinem sog. “Vorhalt” und seiner Verpflichtung wies Bischof Nitsche eindrücklich auf das dreifache “Ja” hin: Das Ja Gottes, das die Prädikantin verkündigt sowie die Antwort der Gemeinde auf das Evangelium. In diesem positiven Dreieck von Einheit und Frieden bewegt sich der Dienst am Wort Gottes, das uns und unsere Welt verändert. Denn “das Wort kommt nicht leer zurück (Jes 55).” Wir müssen das Wort nur stehen und wirken lassen.

Anita Schopper hielt ihre Festpredigt über Zacharias, den Vater des Johannes, der erst ein Schweigeverbot auferlegt bekommen hatte und dann bei der Geburt seines Sohnes einen Lobgesang anstimmen konnte.

Ingrid Decker, Ute Maußner, Erna Schulz und Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz als Glaubensfreundinnen assitierten bei der Segnung und sprachen Segensworte. Kantorin Silke Kupper und Jockel Rahm an der Trompete gestalteten den Gottesdienst unter Corona-Bedingungen festlich aus, Pfarrer Hanstein führte durch den Gottesdienst und übernahm den Gesang, da nach neuesten Verfügungen der Gemeindegesang untersagt worden ist.

Übergabe der Urkunde an Anita Schopper durch Regionalbischof Nitzsche und Mentorpfarrer Jan-Peter Hanstein

Anita Schopper wurde nach ihrer Ausbildung am Gottesdienstinstitut der Dienst als Prädikantin übertragen. Pfarrer Hanstein hatte sie dabei als Mentor zwei Jahre begleitet.

„Frau Anita Schopper wird die Leitung von Gottesdiensten einschließlich der Abendmahlsverwaltung übertragen. Als Prädikantin darf sie das Wort Gottes frei verkündigen. … Diesen Antrag befürwortete der Kirchenvorstand Lauf in seiner Sitzung am 12.12.2019. Ihr Dienstbereich umfasst Gottesdienste in der Kirchengemeinde Lauf a. d. Pegnitz. bzw. im Predigtverbund der Kirchengemeinden im Dekanat.“

Beschluss des Kirchenvorstandes am 12.12.2019

Sie interessieren sich für den ehrenamtlichen Predigtdienst in unserer evangelischen Kirche? Nähere Infomationen gib es hier.

Anita Schopper mit Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz

„Ist nun bei euch Verkündigung in Christus, ist Trost der Liebe, ist Gemeinschaft des Geistes, ist herzliche Liebe und Barmherzigkeit, so macht meine Freude dadurch vollkommen, dass ihr eines Sinnes seid, gleiche Liebe habt, einmütig und einträchtig seid.“

Phil 2,1-2

Bild und Text JP Hanstein

Gemeindegesang innen wie außen ist ab sofort bis 5. Januar 2021 untersagt!

Nun ist es Gewissheit: Gemeindegesang innen wie außen ist ab sofort bis 5. Januar 2021 untersagt! Wir werden daher unsere Gottesdienste musikalisch mit Hilfe von Sologesang oder instrumental gestalten. Untenstehend ein paar erklärende Worte der Regionalbischöfe mit den wesentlichen Infos.

Wir bitten um Einhaltung.

9.12.2020

Pfarrer Jan-Peter Hanstein

Vorsitzender des Kirchenvorstands Lauf

10. Corona-Verordnung

§ 6 Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

2. Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.

3. Für die Besucher gilt Maskenpflicht.

4. Gemeindegesang ist untersagt.

5. Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

6. Gottesdienste, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt. 2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.

Aus der Begründung:

In Gottesdiensten besteht nunmehr für die Besucher auch dann Maskenpflicht, wenn sie sich an ihrem Platz befinden. Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, weil Gottesdienste in der Weihnachtszeit erfahrungsgemäß erheblich stärker besucht werden als im Jahresmittel. Grundlage für die Anordnung der Maskenpflicht ist insoweit § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG. Die Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Nr. 1 IfSG müssen dagegen nicht vorliegen, da es sich nicht um eigentliche Untersagungen, sondern lediglich um die Anordnung von Auflagen handelt. Das Tragen einer Maske schützt vor allem vor dem Auswurf von Partikeln durch den möglicherweise infektiösen Träger der Maske. Der Nutzen des Tragens von Masken zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 konnte mittlerweile in mehreren Studien belegt werden. In Innenräumen und somit auch bei Gottesdiensten kann vor allem dann eine Reduktion der Übertragungen wirksam werden, wenn möglichst alle Personen eine Maske tragen. Das Tragen einer Maske trägt dazu bei, andere Personen vor Aerosolen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen. Somit schützt das Tragen der Maske am Platz andere Gottesdienstbesucher. Vor dem bereits genannten Hintergrund des vermehrten Besuchs muss im Rahmen von Gottesdiensten auch der Gemeindegesang untersagt werden. Beim lauten Sprechen und beim Singen werden vermehrt Tröpfchen und Aerosol produziert. Damit steigt insbesondere in Innenräumen das Risiko einer Anreicherung von Aerosolen. Dies wiederum kann eine mögliche Infektionsübertragung begünstigen, und zwar auch bei Einhaltung von Mindestabständen. 

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Danke für Ihr Kirchgeld 2020

Sagt Dank Gott, dem Vater, allezeit für alles, im Namen unseres Herrn Jesus Christus. Epheser 5,20

Ganz herzlichen Dank, dass wieder so viele von Ihnen mit ihrem Kirchgeld unsere Kirchengemeinde unterstützt haben. Bereits über 60.000€ sind bereits zusammengekommen!

Diesem Blick liegen wieder die Dankbriefe bei, die auch als Spendenbescheinigung verwendet werden können. Falls Sie sich noch nicht beteiligt haben – dann diene dieser Dank zur freundlichen Erinnerung. Vielleicht haben Sie es ja nicht absichtlich liegenlassen 😉

Sie können direkt auf Unser Kirchgeldkonto überweisen – unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse mit dem Vermerk Kirchgeld 2020:

Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf IBAN: DE77760501010240101196, Spk. Nürnberg

Eine behütete Advents- und Weihnachtszeit und einen Jahresanfang wünscht Ihnen

Ihr Jan-Peter Hanstein, 1. Pfarrer

Stellungnahme des Kirchenvorstands zum interreligiösen Dialog der Kirchengemeinde Lauf und zur aktuellen Diskussion um den Ruf des Muezzin in der DITIB Moschee Lauf

Grafik der Titelseite Konzeption interreligiöser Dialog ELKB 2017

Hergang

Die Stadt Lauf genehmigte den Antrag des DITIB-Moscheevereins vom 6.4.2020 auf den Ruf zu einem „Corona-Gebet“ zeitgleich mit dem Glockenläuten der evangelischen Johanniskirche um 19 Uhr bis zum 3. Mai 2020 sowie den regelmäßigen Ruf zum Freitagsgebet gegen 13:30 Uhr mit dem Vermerk „jederzeit widerruflich“.

In der Pegnitz-Zeitung wurde am Donnerstag, den 30.4. ein Vorstandsmitglied des Moscheevereins zitiert, dass dies eine „gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirchengemeinde Lauf“ sei. Dieses Missverständnis konnte aufgeklärt werden und wurde umgehend von uns dementiert.

Trotzdem hat der Ruf des Muezzin in der Glockengießerstraße bis heute zu unterschiedlichsten Äußerungen nicht nur unter evangelischen Gemeindegliedern geführt.

Am 17.6. hat die Stadt Lauf der DITIB Lauf ihre Nichtzuständigkeit erklärt. Für eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz ist das Landratsamt zuständig. Die DITIB Lauf wurde aufgefordert, sich zu überlegen, ob der Antrag zurückgezogen wird oder erneut an das Landratsamt gestellt wird.

Festzuhalten ist, dass die Entscheidung alleine Angelegenheit der weltlichen Behörden ist und durch die politischen VertreterInnen und die zuständigen Verwaltungen getroffen wird. Die evangelische Kirchengemeinde wurde aber ausdrücklich um eine Stellungnahme gebeten. Außerdem erwarten die evangelischen Gemeindeglieder Orientierung.

Der Kirchenvorstand hat die Angelegenheit eingehend und sorgfältig beraten. Am letzten Samstag, den 20.6. hat der Kirchenvorstand Lauf und Dehnberg für sich einen Klausurtag zum Islam und interreligiösen Dialog veranstaltet. Dabei kam es auch zu einer etwa 1,5 stündigen informativen Begegnung mit Vertretern der DITIB Lauf. Am 25.6. hat der Kirchenvorstand Lauf nachfolgende Stellungnahme einstimmig verabschiedet:

Stellungnahme

Als Christinnen und Christen nehmen wir Haltung und Wort Jesu Christi als den Maßstab für all unser Handeln und Tun. Zentral für den Blick auf den Nächsten sind dabei für uns das Gebot der Nächstenliebe in 3. Mose 19,18 „du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ und Jesu Aufforderung in der Bergpredigt „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das tut ihnen auch.“ (Mt. 7,12)

Als Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lauf nehmen wir deshalb nachfolgend Stellung zur gegenwärtig in unserer Gemeinde kontrovers geführten Diskussion ausgelöst durch die Gewährung des Muezzinrufs durch die Ordnungsbehörde unserer Stadt:

Wir sind dankbar in einem demokratischen Land zu leben, in dem die Religionsfreiheit durch den Staat garantiert wird und auch wir unseren Glauben frei und öffentlich leben dürfen.

Aus dieser Dankbarkeit heraus bekennen wir uns zur Religionsfreiheit, wie diese in Artikel. 4 des Grundgesetzes garantiert wird: Dabei verstehen wir dies nicht als einseitiges und exklusives Recht der christlichen Kirchen, sondern gestehen dieses allen Religionsgemeinschaften und ihren Gläubigen zu.

Der interreligiöse Dialog hat in unserer Stadt eine lange Tradition. Diesen Dialog sehen wir als unverzichtbaren und elementaren Bestandteil für ein friedliches Zusammenleben in unserer Stadt an. Er geschieht in Partnerschaft auf Augenhöhe und vollzieht sich im Gehorsam gegen die Wahrheit und im Respekt vor der Freiheit. (Vgl. S. 6 in: Konzeption Interreligiöser Dialog, ELKB-Synode 2017)

Wir wissen um die multikulturelle, multireligiöse und pluralistische Gesellschaft in der Stadt Lauf. Als Kirchengemeinde sehen wir uns dabei als Akteur in einem politischen Gemeinwesen und tragen damit Mitverantwortung für das Zusammenleben unserer Stadt. Wir stehen für Werte wie Toleranz, Miteinander und Respekt und setzen uns für einen gleichberechtigten Zugang aller am Gemeinwesen ein.

Evangelischer Glaube gründet sich auf der Freiheit, sich aktiv mit den Grundlagen des eigenen Glaubens auseinanderzusetzen. Jeder Christ darf zu seinem Glaubenszugang stehen und seine Meinung vertreten. Diese Vielfalt nehmen wir als bereichernd wahr und streben dabei im innerchristlichen Dialog einen breiten Diskurs im Ringen um gegenseitiges Verständnis an.

Das persönliche Gespräch ist geeignet für den innerkirchlichen Dialog. Anonyme Briefe als Kommunikationsmittel lehnen wir ab. Artikel, Leserbriefe und E-Mails sollten durch persönliche und offene Gespräche ergänzt werden.

Wir sehen alle hier lebenden Menschen unabhängig von Herkunft und Religion als Nachbarn, Freunde und gleichberechtigte Mitbürger und Mitbürgerinnen.

Auch mit dem, was uns als Christinnen und Christen fremd ist, wollen wir den Dialog suchen. Aus diesem Grund setzen wir uns aktiv ein für Integration, den Abbau von Vorurteilen, Angebote der Begegnung und den Zugang aller Menschen zum Gemeinwesen.

Einstimmig beschlossen in Lauf am 25.6.2020

Der Kirchenvorstand der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf

Vorsitzender Pfarrer: Jan-Peter Hanstein, Vertrauensleute Jutta Schmitt und Joachim Wartha

PfarrerInnen: Lisa Nikol-Eryazici, Thomas Hofmann, Thomas Reuß,

Diakon David Geitner, Vikarin Friederike Hoffmann, Kantorin Silke Kupper

Richtigstellung zum Bericht der PZ „Gebetsrufe hallen durch Lauf“

Suchet den Frieden und jaget ihm nach! Ps 34,15

In dem Artikel der Pegnitzzeitung vom Donnerstag 30.4. mit dem Titel „Gebetsrufe hallen durch Lauf“ wurde der von der Stadt genehmigte öffentliche Gebetsauf der DITIB Moschee im Interview mit örtlichen Moscheevorständen vorgestellt.

Ein Mitglied dieses Vorstands wurde zitiert: „Es ist eine gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirche. So wie die Glocken um 19 Uhr länger läuten, rufen wir öffentlich zum Gebet auf, als Ausgleich für die geschlossene Moschee und die fehlende Gemeinschaft“.

Diese Aussage können wir in dieser missverständlichen Form nicht stehen lassen.

Zwar hat unsere Beauftragte für Interreligiösen Dialog Pfarrerin Lisa Nikol-Eryazici in einem persönlichen Gespräch vor einigen Wochen Verständnis für diese gutgemeinte Aktion geäußert. Denn für die Muslime fallen wie auch in den christlichen Gemeinden alle Gottesdienste und Veranstaltungen im Ramadan aus.  

Richtig gestellt werden muss aber, dass aus diesem Gespräch keine gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirchengemeinde Lauf entstanden ist. Ein gemeinsamer öffentlicher Gebetsaufruf konnte auch nicht im Kirchenvorstand beschlossen werden, da kein Antrag vorlag und wir von dieser Aktion erst aus der Zeitung erfahren haben. Deshalb ist auch unser Abendläuten um 19 Uhr nicht verändert worden. 

Dennoch sehe ich den öffentlichen Gebetsruf der Muslime zeitgleich mit unserem Abendläuten als ein wichtiges Zeichen. Denn im Ramadan beten unsere muslimischen Mitbürger verstärkt um Frieden, Heilung von der Corona-Krankheit und Überwindung von Ungerechtigkeit und Hunger. Auch wenn Christen und Muslime nicht zum gleichen Gott beten – fühlen wir Christen uns in diesen Anliegen verbunden.

Paulus schreibt: Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Röm 12,12

Wir wünschen unseren muslimischen Nachbarn weiterhin einen gesegneten Ramadan.

Pfarrer Jan-Peter Hanstein

Vorsitzender des Kirchenvorstands der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf

Kirchensteuer in Zeiten von CORONA – das Kirchensteueramt Bayern informiert

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben aus der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass unmittelbar von der Corona-Krise betroffene Steuerzahler eine zinslose Stundung erhalten bis 31.12.2020, bei mittelbar betroffenen Steuerzahlern werden Stundungen im üblichen Rahmen gewährt. Die Anträge werden momentan überwiegend von Gewerbetreibenden/Selbständigen gestellt. Unsere Kirchensteuerämter orientieren sich an der staatlichen Handhabung, d. h. Stundung auf Antrag. Weiteres (z. B. Teilerlass/Erlass bei wirtschaftlicher Notlage) kann zu gegebener Zeit im direkten Kontakt von Kirchensteuerzahler/Steuerberater und zuständigem Kirchensteueramt geklärt werden.

Auf der Homepage des Evang.-Luth. Kirchensteueramtes Nürnberg wird darüber unter dem Stichwort CORONA wie folgt informiert (www.kirchensteueramt.de):

In Bayern ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit der Katastrophenfall erklärt. Seit 21. März 2020 besteht in diesem Rahmen eine Ausgangssperre. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Kirchensteuerämter.

Falls Sie durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten
Viele Menschen in Bayern sind – unabhängig von der Gesundheitsfrage – in wirtschaftlichere Hinsicht schon jetzt massiv betroffen.

Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt. Soweit keine Besonderheiten vorliegen, stunden wir Ihnen fällige Rückstände oder Vorauszahlungen auf Antrag gerne zinslos bis 31.10.2020. Dann ist die Krise hoffentlich eingedämmt und es ist klarer, in welchem Umfang Sie betroffen sind. Wir können dann gemeinsam überlegen, wie es weitergehen kann.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Kirchensteueramt auf, wenn Sie eine Stundung oder Ratenzahlung wünschen.
Im Übrigen schließen wir uns gerne an die
Vorgehensweise der bayerischen Finanzämter an.

München, 26. März 2020

Oberkirchenrat DR. Hans-Peter Hübner



Wir sind telefonisch für Sie da!

Auf allen Kanälen erreichbar!

In diesen Zeiten geht Gemeindearbeit einfach anders. Wir versuchen es jetzt mal so:

Wir sind telefonisch für Sie da!

Demnächst auch per whatsapp, skype, …
Außergewöhnliche Zeiten brauchen außergewöhnliche Antworten. Unserer Antwort an alle Laufer:

  • Rufen Sie uns an! Bei Fragen!
  • Wenn Sie mit jemandem sprechen möchten!
  • Wenn Ihnen die Decke auf den Kopf fällt!
  • Oder einfach so!

Auch wenn wir alle möglichst direkte Kontakte vermeiden sollen, so ist doch immer noch der Kontakt per Telefon oder Internet möglich. Diesen wollen wir nutzen!

Wir werden demnächst Online-und Telefonsprechstunden bekanntgeben!

Wir hören und sehen uns!

Bedford-Strohm: Vertrauen statt Angst – Kanzelabkündigung für Sonntag 15. März 2020 von Landesbischof Dr. Bedford Strohm

„Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit” (2.Timotheus 1,7).

Der bayerische evangelische Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm und Ratsvorsitzende der EKD sonntagsblatt.de

Liebe und Besonnenheit – was heißt das für unser Handeln gegen die Ausbreitung des Corona-Virus?

Viele von uns müssen gegenwärtig schwierige und teilweise schmerzliche Entscheidungen treffen. Welche Veranstaltungen können stattfinden? Welche müssen wir absagen? Wieviel Vorsicht ist in unseren persönlichen Beziehungen im Umgang mit andren Menschen geboten? Können wir überhaupt noch jemanden körperlich berühren? Und gerade wenn es auch um andere Menschen geht: Wie können wir das richtige Maß zwischen zuversichtlicher Gelassenheit und Leichtsinn finden?

Sie haben es vermutlich in der Presse gelesen: wir haben die konstituierende Tagung der neuen Landessynode vom 22.-26. März in Bayreuth schweren Herzens bis auf Weiteres verschoben. Mit dieser Entscheidung beteiligen wir uns an den allgemeinen Präventionsbemühungen gegen die weitere Verbreitung des Corona- Virus.

Auch andere kirchliche Veranstaltungen und große Gottesdienste müssen abgesagt werden. Auch bei Ihnen in den Gemeinden werden die damit verbundenen schwierigen Abwägungen zu treffen sein. Auch in unserem persönlichen Verhalten brauchen wir die Kraft, Liebe und Besonnenheit, von der Paulus spricht.

Die Liebe drängt nach der Umarmung oder zumindest dem Handschlag. Die Besonnenheit lässt uns das freundliche Zunicken vorziehen – oder auch den Stups mit dem Ellenbogen als neue Form der Begrüßung.

Die Liebe zeigt uns aber ganz bestimmt den richtigen Weg. Die Liebe sagt: Rücksicht auf andere ist wichtiger als die eigene Gelassenheit. Wenn wir jetzt unerwartet mehr Zeit haben durch abgesagte Veranstaltungen oder weil wir zuhause bleiben müssen, dann können wir sie nutzen für Besinnung, Gebet, Psalmenmeditation, Auftanken und Gemeinschaft mit lieben Menschen.

Wir denken an die Menschen, die gesundheitlich mit den Folgen des Virus kämpfen. Wir denken auch an die Menschen, die spürbar unter den wirtschaftlichen Konsequenzen Virus zu leiden haben. Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Geschäftsleute bangen um das wirtschaftliche Überleben.

Für sie alle und für uns selbst wollen wir beten: Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Als Christen leben wir nicht aus der Angst, sondern aus dem Vertrauen. Bei allem was jetzt an Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen ist, wissen wir: „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.” Das ist die beste Voraussetzung, jetzt das Richtige zu tun, um Gefahren für die Zukunft zu vermeiden und gleichzeitig tief in der Seele zu spüren: Gott ist bei uns jeden Tag. Auf ihn vertrauen wir, egal, was kommt.

Dr. Heinrich Bedford-Strohm
Landesbischof

Quelle: Sonntagsblatt.de