Warum die Stadt Lauf keine Fahnen mehr auf dem Kirchturm anbringen lässt

Auf eine entsprechende Anfrage eines Laufer Bürgers erhielten wir folgende vernünftige Begründung:

“Natürlich war es immer schön anzusehen, wenn unser Kirchturm in den Festwochen festlich geschmückt war. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich ist es aber so, dass bereits seit ein paar Jahren keine Fahnen mehr am Kirchturm aufgehängt werden. Hintergrund ist, dass durch die Kirchturmsanierung die Plattform größer wurde. Dadurch scheuern die Fahnen direkt am Blech entlang und wären innerhalb weniger Tage „zerfetzt“.

Zudem befinden sich in den Fahnen Bleibänder zur Beschwerung und diese könnten jemanden verletzen wenn sie nach unten fallen. Daher haben wir uns dazu entschieden, keine Fahnen mehr am Kirchturm aufzuhängen. Sie verstehen sicherlich, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat.”

Hauptamt Stadt Lauf 

Mitarbeitervertretung Lauf

DIESE SEITE IST NOCH IM AUFBAU BEGRIFFEN

Kontakt: 1. Vorsitzende: Irene Hadinger-Mayer
Diakonie Unteres Pegnitztal gGmbH
E-Mail:

Die MitarbeitervertreterInnen der nachfolgenden
Einrichtungen stellen sich vor.
• Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf

• Diakonie Unteres Pegnitztal gGmbH

• Albrecht-Franz-Stiftung

• Eckert’sche Kindergarten Stiftung

Die MitarbeitervertreterInnen sind Ihre AnsprechpartnerInnen
in allen Fragen,
wenn es um allgemeine Themen geht wie:
• Arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Fragen
• Berufliche, wirtschaftliche und soziale Belange
• Beschwerden, Anfragen und Anregungen
• Wieder-, Eingliederung
• Gleichstellungsfragen
• Integration
• Maßnahmen des Arbeits-, Gesundheitsund
Umweltschutzes

Dienstvereinbarungen bei besonderen Themenbereichen wie:
• Einstellung
• Eingruppierung
• Umsetzung/Versetzung
• Nebentätigkeit
• Arbeitszeitverkürzung/Beurlaubung
• Dauer und Verteilung der Arbeitszeit
• Grundsätze bei Dienstplanerstellung
• Grundsätze bei Urlaubsplangestaltung
• Einführung neuer Arbeitsmethode
• Grundsätze für Aus-Fort-Weiterbildung
• Ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit

Als Beschäftigte/r in einer der genannten Einrichtungen haben Sie das Recht, Ihre Mitarbeitervertretung in Anspruch zu nehmen und sie mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Danke für Kirchensteuer und Kirchgeld!

Die meisten Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlen Kirchensteuer und Kirchgeld. Doch was ist der Unterschied? Und was geschieht eigentlich damit?

Die Kirchensteuer ist ein an der Lohn- oder Einkommenssteuer orientierter Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in Bayern 8% der persönlichen Lohn- oder Einkommenssteuer und richtet sich somit nach den individuellen Einkommensverhältnissen. Sie ist die finanzielle Basis für das kirchliche Arbeiten in den Kirchengemeinden, aber auch für übergemeindlichen Einrichtungen.

Mit der Kirchensteuer – rund 65 Prozent der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche – wird diese Fülle wichtiger Dienste und Angebote möglich. So bleibt Kirche lebendig und gibt Unterstützung im Großen wie im Kleinen: Für Sie, Ihre Familie, Ihre Nachbarn, Ihre Kirchengemeinde.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Ihnen sehr herzlich für Ihre regelmäßige Unterstützung in Form Ihrer Kirchensteuer, mit der Sie viel Gutes tun!

Gleichermaßen dankbar sind wir für Ihr jährliches Kirchgeld. Das Kirchgeld ist Teil der Kirchensteuer, der nicht automatisch eingezogen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie darum, es selbst an Ihre eigene Kirchengemeinde zu entrichten. Das Kirchgeld bleibt vollständig in der Gemeinde, kommt also Ihrer Kirchengemeinde direkt zugute. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, ganz konkrete Projekte vor Ort zu unterstützen.

Da es sich um keine freiwillige Spende handelt, sondern um einen Teil der Kirchensteuer, erhalten Sie über den Betrag leider keine Spendenquittung. Sowohl die automatisch abgeführte Kirchensteuen wie auch das an die Kirchengemeinde gezahlte Kirchgeld können Sie allerdings beim Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich geltend machen.

Wie auch die Kirchensteuer, ist das Kirchgeld einkommensabhängig. Das jährliche allgemeine Kirchgeld beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 120 Euro. Grundlage für die Selbsteinstufung der Mitglieder ist eine Tabelle. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde legt die Kirchgeldforderung jährlich innerhalb eines vorgegebenen Rahmens fest, zum Beispiel im Jahr 2019 wie folgt:

Eigene Einkünfte (brutto)Kirchgeld in Euro
0 bis 9.168 Euro0 Euro
9.169 bis 9.999 Euro5 Euro
10.000 bis 24.999 Euro10 Euro
25.000 bis 39.999 Euro25 Euro
40.000 bis 54.999 Euro45 Euro
55.000 bis 69.999 Euro70 Euro
über 70.000 Euro100 Euro

In unserer Kirchengemeinde werden Sie jährlich in einem persönlichen Anschreiben unseres Pfarramtes an das Kirchgeld erinnert und über das aktuelle Gemeindeleben informiert.

Vom Kirchgeld befreit sind alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren und alle Gemeindeglieder über 18 Jahren, wenn ihre jährlichen Einkünfte das Existenzminimum nach §32a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.

Im Jahr 2019 wird im Kirchgeldschreiben darauf eingegangen, welch große Rolle unsere Kirchengemeinde im Kampf gegen die Einsamkeit spielt!

Der Emmaus-Gang

… unterwegs mit dem Auferstandenen am Ostermontag rund um die Kunigundenkirche.

Mit diesem Pilgerweg beziehen sich die Gläubigen auf den Weg der enttäuschten Jünger von Jerusalem nach Emmaus, auf dem sie Jesus – zunächst unerkannt – als Auferstandener begleitet hat. Deshalb gehören Lesungen, Gebete und auch ein kleines Picknick mit Osterbrot und Eiern zum Emmausgang.

Mit diesem Pilgerweg beziehen sich die Gläubigen auf den Weg der enttäuschten Jünger von Jerusalem nach Emmaus, auf dem sie Jesus – zunächst unerkannt – als Auferstandener begleitet hat. Deshalb gehören Lesungen, Gebete und auch ein kleines Picknick mit Osterbrot und Eiern zum Emmausgang.

Treffen um 10.45 Uhr Kunigundenkirche Lauf
als Anfangs- und Zielpunkt.

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Ihr Pfarrer Hanstein

Bayerische Landeskirche schafft “besonderes Kirchgeld” ab – das örtliche Kirchgeld bleibt bestehen

Landessynode bei der Abstimmung
Landessynode bei der Abstimmung

Die Synode der bayerischen evangelischen Landeskirche hat bei ihrer Herbsttagung 2018 in Garmisch-Partenkirchen das sogenannte besondere Kirchgeld abgeschafft. Die Mitglieder des Kirchenparlaments billigten in Garmisch-Partenkirchen mit großer Mehrheit das Aus für die umstrittene Form der Kirchensteuer. Damit verzichtet die Landeskirche auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro.

“Besonderes Kirchgeld” war bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren in der Kritik

Das besondere Kirchgeld habe zu “erheblichen Belastungen im Verhältnis zu ihrer Kirche” geführt. Besonderes Kirchgeld mussten in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt worden sind.

Abschaffung des “besonderen Kirchgeldes” rückwirkend beschlossen

Jährlich sind landesweit rund 30.000 Kirchenmitglieder davon betroffen. Die Abschaffung findet rückwirkend zum 1. Januar 2018 statt.

Das Orts-Kirchgeld bleibt bestehen

Das “besondere Kirchgeld” hat nichts mit dem “Orts-Kirchgeld” zu tun, das jedes Kirchenmitglied als Teil der verpflichtenden Kirchensteuer bezahlen muss. Es wird einmal im Jahr direkt von der jeweiligen Kirchengemeinde selbst erbeten.

Wie gesagt: unsere jährliche Bitte für das allgemeine Kirchgeld bleibt davon unberührt. Die Kirchgeldbriefe werden wieder im Mai/Juni mit dem BLICK ausgetragen werden. Wie bisher kommen die Einnahmen daraus ausschließlich unserer Kirchengemeinde Lauf zu Gute. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

1. Pfarrer Jan-Peter Hanstein

Allgemeine Fragen per E-Mail

Sie haben allgemeine Fragen zu Kirchensteuer, Kirchgeld und der Verwendung der Kirchensteuermittel? Bitte richten Sie eine E-Mail an .

Kirchgeldservice (kostenfreie Telefonhotline)

Für alle Fragen, die das besondere oder das allgemeine Kirchgeld betreffen, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Center unter der kostenfreien Rufnummer 0800 55 95 559 für Sie da (montags bis donnerstags, jeweils zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr).

Ehrenamt im Krankenhaus

Plakat Ehrenamt Im Krankenhaus

Das erste Treffen ist eine Einführungsveranstaltung und findet am 11.03.2019 um 18.30 Uhr im Pfarrsaal, Pfarrzentrum St. Otto in Lauf statt.

Krank sein und gar ins Krankenhaus zu müssen, das macht den meisten Menschen Angst.

Die Abläufe dort sind heute schnell und effizient.

Doch gerade während eines Aufenthaltes im Krankenhaus brauchen Menschen Zeit, um mit dieser Situation zurecht zu kommen.

Und Zeit ist das, was Ehrenamtliche Patienten im Krankenhaus schenken können.

Zeit für kleine Besorgungen, Zeit für einfache Hilfestellungen, z.B. mit dem Rollstuhl einmal nach draußen oder ins Café zu gelangen und Zeit, um Sorgen und Nöte einfach anzuhören.

Diese Bereitschaft, Zeit zu verschenken ist das Grundlegende.

Wer als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher Menschen im Krankenhaus unterstützen möchte, braucht aber selbst erst einmal Zeit, um sich auf diese wichtige Aufgabe vorzubereiten.

Daher erhalten Interessierte in einem 10 Abende umfassenden Kurs eine gute Vorbereitung für ihren Einsatz. Es werden die Abläufe im Krankenhaus thematisiert, grundlegende Informationen zu bestimmten Krankheiten wie z.B. Demenz gegeben, es wird reflektiert wie man ein Gespräch führt und es gibt Raum für eigene Fragen.

Der Kurs wird von der katholischen und evangelischen Seelsorge im Krankenhaus, dem Krankenhaus Lauf und dem Caritasverband Nürnberger Land angeboten. Ein Abend dauert ca. 2 Stunden, der Kurs ist kostenfrei.

Wir freuen uns auf zahlreiche neue Helferinnen und Helfer und laden herzlich zur Teilnahme an der Schulung ein.

Anmeldungen über die Geschäftsstelle des Caritasverbandes, Altdorfer Str. 45, 91207 Lauf

Tel. 09123 / 96 26 80