Es ist Ausnahmezustand zur Corona-Prävention: Schulen und viele Geschäfte sind geschlossen, Gottesdienste sind abgesagt, Taufen, Trauungen… Doch wir lassen Sie nicht alleine! Und schon gar nicht bei einem Todesfall!
Wir kommen selbstverständlich zu Aussegnungen und Trauergesprächen und sind auch telefonisch intensiv für Sie da. Und wir dürfen aktuell auch nach Absprache mit dem Gesundheitsamt in eingeschränkter Weise Beerdigungen durchführen.
Wenn Sie einen Todesfall haben, müssen Sie sich leider folgendes überlegen:
Kann die Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden?
Wenn dies nicht möglich ist, dann kann eine Bestattung / Urnenbeisetzung trotz Veranstaltungsverbot durchgeführt werden, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
Die Feier findet im Außenbereich statt.
Nur der engste Familienkreis ist dazu eingeladen.
Ort und Zeit der Trauerfeier darf nicht im Vorhinein öffentlich bekannt gemacht werden.
Gerne begleiten wir Sie in dieser schweren Zeit in so einer besonderen Zeit.
Im Jahr 2015 kam Silab als minderjähriger Geflüchteter von Pakistan nach Deutschland. Schnell gelang es ihm durch seine offene, positive Art, verbunden mit seiner raschen Auffassungsgabe das Sprachniveau B1 zu erreichen. In der kurzen Zeit seines Aufenthalts absolvierte er erfolgreich die Mittelschule und will nun eine Ausbildung zum Hotelfachmann in der Hersbrucker Schweiz beginnen. Der Ausbildungsvertrag ist unterzeichnet, ein Zimmer angemietet und Silab freut sich auf den Start in seine Zukunft.
Damit dieser gelingen kann, muss er jedoch zunächst nach Pakistan ausreisen um dort das VISA-Verfahren zu durchlaufen. Vorab sind bereits alle Maßnahmen getroffen, lediglich die praktische Ausreise steht nun kurz bevor. Hierfür fallen nun neben den Flugtickets auch noch die Gebühr für das Visum an. Alles in allem Kosten in Höhe von ca. 1.200€. Für Silab alleine nicht zu stemmen.
Mit diesem Aufruf bitte ich Sie um finanzielle Unterstützung für Silab um ihm so eine tragfähige und dauerhafte Perspektive in Deutschland zu sichern.
Wenn Sie unterstützen wollen, überweisen Sie auf das Konto der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf:
Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf a. d. Pegnitz
IBAN: DE27 7605 0101 0240 1245 03
Verwendungszweck: Unterstützung Pakistan
Sie erhalten im Anschluss eine Spendenbescheinigung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und danke Ihnen von Herzen!
Liebe ist das, was uns als Kirchengemeinde trägt: Gottes Liebe und die Liebe untereinander. So haben viele liebe Menschen aus unserer Laufer Evangelischen Kirchengemeinde diesen wunderschönen Text von Paulus über die Liebe gelesen: das Hohelied der Liebe aus 1.Korinther 13.
Coronaleugner und Anticoronaleugner Demoonstartionen in Lauf
Der Kirchenvorstand Lauf verfolgt ebenfalls seine umsichtige und konsequente Linie bezüglich von Präsenzgottesdiensten im Lockdown. Er hat am Donnerstag, den 11.2.2021 beschlossen, die Öffnung für Präsenzgottesdienste an die Öffnung des Einzelhandels und die entsprechenden Anordnungen des Landratsamtes zu binden.
Mit dieser Entscheidung bezieht die Leitung der Kirchengemeinde Lauf auch unmissverständlich Stellung gegen die fortgesetzten Demonstrationen in Lauf von sogenannten “Querdenkern” und Corona-Leugnern. Die ausführliche Begründung dazu von Weihnachten 2020 gilt weiterhin uneingeschränkt. Beschluss wird mit drei Enthaltungen und einer Gegenstimme angenommen.
Informationen zur politischen Lage:
Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Beim Thema Öffnungen haben sich Bund und Länder auf eine erste Perspektive für einige Bereiche geeinigt.
Es gibt eine erste Perspektive beim Thema Öffnungen nach dem Lockdown. Bei dem Corona-Gipfel am Mittwoch, den 10.2.2021 haben sich Kanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentenkonferenz auf Öffnungsschritte bei einer „stabilen“ 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 geeinigt. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können.
Es werden die Alternativen für die Öffnung der Kirchen diskutiert:
Keine öffentlichen Gottesdienste bis zum 7. Februar
Keine öffentlichen Gottesdienste bis zum 14. Februar
Öffnung der Kirchen nach örtlichen Infektionszahlen / Inzidenzwerten
Es wird hinterfragt, ob für Gottesdienste eine Anmeldepflicht besteht. Außerdem wird gefragt, inwiefern überhaupt ein Interesse bei den Gemeindemitgliedern besteht, einen Präsenzgottesdienst zu besuchen. Und es wird diskutiert, ob die Virusmutante eine Auswirkung auf die Entscheidung haben sollte.
Beschluss:
Entsprechend den staatlichen Regelungen werden in der evangelischen Kirchengemeinde Lauf keine präsentischen Gottesdienste bis einschließlich Sonntag dem 14. Februar stattfinden. Das weitere Vorgehen für den Zeitraum danach wird in der Kirchenvorstandssitzung am 11. Februar besprochen.
Auswertung der Internetaktivitäten der Kirchengemeinde Lauf im Jahr 2020, besonders im Dezember 2020
Es war eine harte und schwere Entscheidung ds Kirchenvorstands, Gottesdienste zwecks Corona-Prävention abzusagen. Manche haben nachgeforscht und festgestellt, dass in Lauf seit Menschengedenken erstmal kein Gottesdienst zu Weihnachten in der Johanniskirche stattgefunden hat. Festzuhalten ist aber, dass wohl noch nie so viele Menschen unsere Gottesdienste gesehen und gehört haben wie in der Zeit des Lockdowns! 43 Livestream-Gottesdienste haben wir 2020 durchgeführt. 17 Online-Kindergottesdienste und eine ungezählte Zahl von Clips für Baustein-Familiengottesdienste und Adventskalender produziert.
Zum Nachrechnen: wenn unsere 43 Gottesdienste auf unserem Kanal C1 auf Youtube von durchschnittlich 1,-5 bis 2,0 Personen pro Gerät 15.250 Stunden angesehen worden sind, die Gottesdienste durchschnittlich 25 Minuten lang waren (weil längere Zeit nur die Predigten eingestellt worden sind), dann haben jeden Gottesdienst durchschnittlich 1250-1750 Personen (theoretisch) vollständig angesehen. Oder habe ich mich verrechnet? (Excel siehe ganz unten).
Bei uns in der KG Lauf war also jeder Livestream wie Weihnachten! Denn sonst rechneten wir im Schnitt mit 400 Besuchern in allen unseren Kirchen pro Sonntag – vor Corona. Eine satte Steigerung um mehr als 320-420%!
Aber glauben Sie uns: trotz allem würden wir allemal lieber wieder Gottesdienste richtig gemeinsam feiern können! Schön wäre es, wenn unsere Kirchenschwellen dann für die Menschen in Lauf durch die Livestreams noch niedriger geworden wären.
„Bereitet dem Herrn den Weg!“ – der Vorläufer Jesus und Namensgeber der Johanniskirche Johannes der Täufer stand im Mittelpunkt des Beauftragungsgottesdienstes in der Johanniskirche. Am 3. Advent 13.12.2020 um 9:30 Uhr wurde Anita Schopper feierlich für den Dienst als Prädikantin von Oberkirchenrat des Kirchenkreises Nürnberg, Regionalbischof Dr. Ark Nitsche beauftragt und gesegnet.
Anita Schopper auf der Kanzel der Johanniskirche
In seinem sog. “Vorhalt” und seiner Verpflichtung wies Bischof Nitsche eindrücklich auf das dreifache “Ja” hin: Das Ja Gottes, das die Prädikantin verkündigt sowie die Antwort der Gemeinde auf das Evangelium. In diesem positiven Dreieck von Einheit und Frieden bewegt sich der Dienst am Wort Gottes, das uns und unsere Welt verändert. Denn “das Wort kommt nicht leer zurück (Jes 55).” Wir müssen das Wort nur stehen und wirken lassen.
Anita Schopper hielt ihre Festpredigt über Zacharias, den Vater des Johannes, der erst ein Schweigeverbot auferlegt bekommen hatte und dann bei der Geburt seines Sohnes einen Lobgesang anstimmen konnte.
Ingrid Decker, Ute Maußner, Erna Schulz und Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz als Glaubensfreundinnen assitierten bei der Segnung und sprachen Segensworte. Kantorin Silke Kupper und Jockel Rahm an der Trompete gestalteten den Gottesdienst unter Corona-Bedingungen festlich aus, Pfarrer Hanstein führte durch den Gottesdienst und übernahm den Gesang, da nach neuesten Verfügungen der Gemeindegesang untersagt worden ist.
Übergabe der Urkunde an Anita Schopper durch Regionalbischof Nitzsche und Mentorpfarrer Jan-Peter Hanstein
Anita Schopper wurde nach ihrer Ausbildung am Gottesdienstinstitut der Dienst als Prädikantin übertragen. Pfarrer Hanstein hatte sie dabei als Mentor zwei Jahre begleitet.
„Frau Anita Schopper wird die Leitung von Gottesdiensten einschließlich der Abendmahlsverwaltung übertragen. Als Prädikantin darf sie das Wort Gottes frei verkündigen. … Diesen Antrag befürwortete der Kirchenvorstand Lauf in seiner Sitzung am 12.12.2019. Ihr Dienstbereich umfasst Gottesdienste in der Kirchengemeinde Lauf a. d. Pegnitz. bzw. im Predigtverbund der Kirchengemeinden im Dekanat.“
Anita Schopper mit Prädikantin Claudia Kopp aus Laufamholz
„Ist nun bei euch Verkündigung in Christus, ist Trost der Liebe, ist Gemeinschaft des Geistes, ist herzliche Liebe und Barmherzigkeit, so macht meine Freude dadurch vollkommen, dass ihr eines Sinnes seid, gleiche Liebe habt, einmütig und einträchtig seid.“
Nun ist es Gewissheit: Gemeindegesang innen wie außen ist ab sofort bis 5. Januar 2021 untersagt! Wir werden daher unsere Gottesdienste musikalisch mit Hilfe von Sologesang oder instrumental gestalten. Untenstehend ein paar erklärende Worte der Regionalbischöfe mit den wesentlichen Infos.
Wir bitten um Einhaltung.
9.12.2020
Pfarrer Jan-Peter Hanstein
Vorsitzender des Kirchenvorstands Lauf
10. Corona-Verordnung
§ 6 Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften
Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.
2. Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
3. Für die Besucher gilt Maskenpflicht.
4. Gemeindegesang ist untersagt.
5. Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
6. Gottesdienste, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt. 2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.
Aus der Begründung:
In Gottesdiensten besteht nunmehr für die Besucher auch dann Maskenpflicht, wenn sie sich an ihrem Platz befinden. Dies ist insbesondere deswegen erforderlich, weil Gottesdienste in der Weihnachtszeit erfahrungsgemäß erheblich stärker besucht werden als im Jahresmittel. Grundlage für die Anordnung der Maskenpflicht ist insoweit § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG. Die Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Nr. 1 IfSG müssen dagegen nicht vorliegen, da es sich nicht um eigentliche Untersagungen, sondern lediglich um die Anordnung von Auflagen handelt. Das Tragen einer Maske schützt vor allem vor dem Auswurf von Partikeln durch den möglicherweise infektiösen Träger der Maske. Der Nutzen des Tragens von Masken zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 konnte mittlerweile in mehreren Studien belegt werden. In Innenräumen und somit auch bei Gottesdiensten kann vor allem dann eine Reduktion der Übertragungen wirksam werden, wenn möglichst alle Personen eine Maske tragen. Das Tragen einer Maske trägt dazu bei, andere Personen vor Aerosolen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen. Somit schützt das Tragen der Maske am Platz andere Gottesdienstbesucher. Vor dem bereits genannten Hintergrund des vermehrten Besuchs muss im Rahmen von Gottesdiensten auch der Gemeindegesang untersagt werden. Beim lauten Sprechen und beim Singen werden vermehrt Tröpfchen und Aerosol produziert. Damit steigt insbesondere in Innenräumen das Risiko einer Anreicherung von Aerosolen. Dies wiederum kann eine mögliche Infektionsübertragung begünstigen, und zwar auch bei Einhaltung von Mindestabständen.
Sagt Dank Gott, dem Vater, allezeit für alles, im Namen unseres Herrn Jesus Christus. Epheser 5,20
Ganz herzlichen Dank, dass wieder so viele von Ihnen mit ihrem Kirchgeld unsere Kirchengemeinde unterstützt haben. Bereits über 60.000€ sind bereits zusammengekommen!
Diesem Blick liegen wieder die Dankbriefe bei, die auch als Spendenbescheinigung verwendet werden können. Falls Sie sich noch nicht beteiligt haben – dann diene dieser Dank zur freundlichen Erinnerung. Vielleicht haben Sie es ja nicht absichtlich liegenlassen 😉
Sie können direkt auf Unser Kirchgeldkonto überweisen – unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse mit dem Vermerk Kirchgeld 2020:
Grafik der Titelseite Konzeption interreligiöser Dialog ELKB 2017
Hergang
Die Stadt Lauf genehmigte den Antrag des DITIB-Moscheevereins vom 6.4.2020 auf den Ruf zu einem „Corona-Gebet“ zeitgleich mit dem Glockenläuten der evangelischen Johanniskirche um 19 Uhr bis zum 3. Mai 2020 sowie den regelmäßigen Ruf zum Freitagsgebet gegen 13:30 Uhr mit dem Vermerk „jederzeit widerruflich“.
In der Pegnitz-Zeitung wurde am Donnerstag, den 30.4. ein Vorstandsmitglied des Moscheevereins zitiert, dass dies eine „gemeinsame Aktion mit der evangelischen Kirchengemeinde Lauf“ sei. Dieses Missverständnis konnte aufgeklärt werden und wurde umgehend von uns dementiert.
Trotzdem hat der Ruf des Muezzin in der Glockengießerstraße bis heute zu unterschiedlichsten Äußerungen nicht nur unter evangelischen Gemeindegliedern geführt.
Am 17.6. hat die Stadt Lauf der DITIB Lauf ihre Nichtzuständigkeit erklärt. Für eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz ist das Landratsamt zuständig. Die DITIB Lauf wurde aufgefordert, sich zu überlegen, ob der Antrag zurückgezogen wird oder erneut an das Landratsamt gestellt wird.
Festzuhalten ist, dass die Entscheidung alleine Angelegenheit der weltlichen Behörden ist und durch die politischen VertreterInnen und die zuständigen Verwaltungen getroffen wird. Die evangelische Kirchengemeinde wurde aber ausdrücklich um eine Stellungnahme gebeten. Außerdem erwarten die evangelischen Gemeindeglieder Orientierung.
Der Kirchenvorstand hat die Angelegenheit eingehend und sorgfältig beraten. Am letzten Samstag, den 20.6. hat der Kirchenvorstand Lauf und Dehnberg für sich einen Klausurtag zum Islam und interreligiösen Dialog veranstaltet. Dabei kam es auch zu einer etwa 1,5 stündigen informativen Begegnung mit Vertretern der DITIB Lauf. Am 25.6. hat der Kirchenvorstand Lauf nachfolgende Stellungnahme einstimmig verabschiedet:
Stellungnahme
Als Christinnen und Christen nehmen wir Haltung und Wort Jesu Christi als den Maßstab für all unser Handeln und Tun. Zentral für den Blick auf den Nächsten sind dabei für uns das Gebot der Nächstenliebe in 3. Mose 19,18 „du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ und Jesu Aufforderung in der Bergpredigt „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das tut ihnen auch.“ (Mt. 7,12)
Als Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lauf nehmen wir deshalb nachfolgend Stellung zur gegenwärtig in unserer Gemeinde kontrovers geführten Diskussion ausgelöst durch die Gewährung des Muezzinrufs durch die Ordnungsbehörde unserer Stadt:
Wir sind dankbar in einem demokratischen Land zu leben, in dem die Religionsfreiheit durch den Staat garantiert wird und auch wir unseren Glauben frei und öffentlich leben dürfen.
Aus dieser Dankbarkeit heraus bekennen wir uns zur Religionsfreiheit, wie diese in Artikel. 4 des Grundgesetzes garantiert wird: Dabei verstehen wir dies nicht als einseitiges und exklusives Recht der christlichen Kirchen, sondern gestehen dieses allen Religionsgemeinschaften und ihren Gläubigen zu.
Der interreligiöse Dialog hat in unserer Stadt eine lange Tradition. Diesen Dialog sehen wir als unverzichtbaren und elementaren Bestandteil für ein friedliches Zusammenleben in unserer Stadt an. Er geschieht in Partnerschaft auf Augenhöhe und vollzieht sich im Gehorsam gegen die Wahrheit und im Respekt vor der Freiheit. (Vgl. S. 6 in: Konzeption Interreligiöser Dialog, ELKB-Synode 2017)
Wir wissen um die multikulturelle, multireligiöse und pluralistische Gesellschaft in der Stadt Lauf. Als Kirchengemeinde sehen wir uns dabei als Akteur in einem politischen Gemeinwesen und tragen damit Mitverantwortung für das Zusammenleben unserer Stadt. Wir stehen für Werte wie Toleranz, Miteinander und Respekt und setzen uns für einen gleichberechtigten Zugang aller am Gemeinwesen ein.
Evangelischer Glaube gründet sich auf der Freiheit, sich aktiv mit den Grundlagen des eigenen Glaubens auseinanderzusetzen. Jeder Christ darf zu seinem Glaubenszugang stehen und seine Meinung vertreten. Diese Vielfalt nehmen wir als bereichernd wahr und streben dabei im innerchristlichen Dialog einen breiten Diskurs im Ringen um gegenseitiges Verständnis an.
Das persönliche Gespräch ist geeignet für den innerkirchlichen Dialog. Anonyme Briefe als Kommunikationsmittel lehnen wir ab. Artikel, Leserbriefe und E-Mails sollten durch persönliche und offene Gespräche ergänzt werden.
Wir sehen alle hier lebenden Menschen unabhängig von Herkunft und Religion als Nachbarn, Freunde und gleichberechtigte Mitbürger und Mitbürgerinnen.
Auch mit dem, was uns als Christinnen und Christen fremd ist, wollen wir den Dialog suchen. Aus diesem Grund setzen wir uns aktiv ein für Integration, den Abbau von Vorurteilen, Angebote der Begegnung und den Zugang aller Menschen zum Gemeinwesen.