Erinnerung an die Zahlung des Kirchgelds 2023!

Vielen Dank an die Vielen, die bereits ihr Kirchgeld 2023 gezahlt haben und zusammen bereits 59.000€ aufgebracht haben!

Sie erinnern sich? So sah unser Kirchgeldbrief aus 🙂

Alle anderen möchten wir freundlich erinnern: vielleicht haben Sie unseren Brief verloren, übersehen oder was auch immer? Jetzt ist die letzte Gelegenheit!

Um die vielfältigen Aufgaben unserer Kirchgemeinde erfüllen zu können, sind wir auf die finanzielle Unterstützung unserer Gemeindeglieder angewiesen. Dies geschieht neben Landeskirchensteuer, Spenden und Kollekten auch durch das Kirchgeld, das wir selbst erheben. Das Besondere am Kirchgeld ist: es kommt 100 % der Arbeit unserer Kirchgemeinde zugute und ist mit ca. 65.000 € im Gemeindehaushalt eingeplant.

Verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind

  • Alle Gemeindeglieder über 18 Jahren
  •  Gemeindeglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte höher als dem Grundfreibetrag von 10.908€ liegen
  • die Höhe des Kirchgeldes ist gestaffelt von 20€ bis max. 120€ (über 70.000€ Jahreseinkommen)

Wir bitten deshalb alle, die ihr Kirchgeld für 2023 noch nicht entrichtet haben, den für sie zutreffenden Betrag bar im Pfarramt oder auf das Kirchgeldkonto KG Lauf DE27 7605 0101 0240 1245 03 mit dem Vermerk „Kirchgeld 2023“ überweisen.

Oder Sie nutzen unsere Kirchgeldseite und zahlen Sie hier direkt!

Sie können auch mit dem Handy bezahlen!

Sie haben vergessen, ob Sie schon gezahlt haben? Ein Anruf bei Dagmar Weber im Pfarramt Tel 2201 genügt – Frau Weber wird Ihnen direkt Auskunft geben! Vielen Herzlichen Dank

Unser Pfarramt (Controlling 😊)

Kirchensteuer in Zeiten von CORONA – das Kirchensteueramt Bayern informiert

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben aus der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass unmittelbar von der Corona-Krise betroffene Steuerzahler eine zinslose Stundung erhalten bis 31.12.2020, bei mittelbar betroffenen Steuerzahlern werden Stundungen im üblichen Rahmen gewährt. Die Anträge werden momentan überwiegend von Gewerbetreibenden/Selbständigen gestellt. Unsere Kirchensteuerämter orientieren sich an der staatlichen Handhabung, d. h. Stundung auf Antrag. Weiteres (z. B. Teilerlass/Erlass bei wirtschaftlicher Notlage) kann zu gegebener Zeit im direkten Kontakt von Kirchensteuerzahler/Steuerberater und zuständigem Kirchensteueramt geklärt werden.

Auf der Homepage des Evang.-Luth. Kirchensteueramtes Nürnberg wird darüber unter dem Stichwort CORONA wie folgt informiert (www.kirchensteueramt.de):

In Bayern ist aufgrund der Corona-Pandemie derzeit der Katastrophenfall erklärt. Seit 21. März 2020 besteht in diesem Rahmen eine Ausgangssperre. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Kirchensteuerämter.

Falls Sie durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten
Viele Menschen in Bayern sind – unabhängig von der Gesundheitsfrage – in wirtschaftlichere Hinsicht schon jetzt massiv betroffen.

Derzeit ist noch nicht absehbar, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt. Soweit keine Besonderheiten vorliegen, stunden wir Ihnen fällige Rückstände oder Vorauszahlungen auf Antrag gerne zinslos bis 31.10.2020. Dann ist die Krise hoffentlich eingedämmt und es ist klarer, in welchem Umfang Sie betroffen sind. Wir können dann gemeinsam überlegen, wie es weitergehen kann.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Kirchensteueramt auf, wenn Sie eine Stundung oder Ratenzahlung wünschen.
Im Übrigen schließen wir uns gerne an die
Vorgehensweise der bayerischen Finanzämter an.

München, 26. März 2020

Oberkirchenrat DR. Hans-Peter Hübner



Kirchgeld 2019 – Dank und Erinnerung

Quelle: dailyverses.net

Toll ist, dass schon über 50.000€ Kirchgeld eingegangen sind. Ganz herzlichen Dank an Tausende von Spendern! Noch fehlt uns ab ein ganzes Stück, zu unserem Haushalt, der 60.000€ Einnahmen vorsieht.

Deshalb werden mit diesem BLICK sowohl Dankbriefe wie auch wieder freundliche Erinnerungen ausgetragen. Wer weiß das nicht: In der Hektik des Alltags kann man leicht mal ein Schreiben übersehen, wie unseren Kirchgeldbrief vom Juni mit der Bitte um Ihr Kirchgeld für das Jahr 2019…

Wir haben in der Zwischenzeit weitergeknüpft an dem Netzwerk gegen Einsamkeit:

  • Beim 1. Tauffest am 28.9. in unserer Gemeinde wurden 15 Kinder im Alter zwischen 1 und 10 Jahren getauft!
  • Auch das am 1.9. in Betrieb gegangene neue „Haus der Kinder Arche Noah“ hat viel investiert, vor allem in die Frischküche.
  • 160 Menschen haben Jubelkonfirmation gefeiert in 2 Festgottesdiensten
  • Sommer-Freizeiten: Über 300 Kinder, Jugendliche und Erwachsene fuhren mit uns mit auf Familienfreizeit, Jugendfreizeit und Konfi-Camp.
  • Wir haben Feste und Jubiläen wie 125 Jahre Diakonie in Lauf am 15.9. gefeiert.
  • Finanzlöcher durch Baustellen tun sich in der Christuskirche mit neuer Heizung und Lüftung auf, aber auch mit dem unzuverlässigen Baugrund der Kirche in Günthersbühl wird einiges zu tun und zu bezahlen sein.

Ihre Gemeinde und die vielen Ehrenamtlichen – vor allem aber die Menschen, um die es geht – freuen sich, wenn Sie sich beteiligen.

Ihr Kirchgeld kommt zu 100% der Kirchengemeinde vor Ort zugute und ist in Bayern Teil der Kirchensteuer. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Email.

Nochmals vielen Dank! Eine gesegnete Herbst- und Erntezeit wünscht Ihnen herzlich auch im Namen des Kirchenvorstands,

Ihr Jan-Peter Hanstein, 1. Pfarrer

Bayerische Landeskirche schafft “besonderes Kirchgeld” ab – das örtliche Kirchgeld bleibt bestehen

Landessynode bei der Abstimmung
Landessynode bei der Abstimmung

Die Synode der bayerischen evangelischen Landeskirche hat bei ihrer Herbsttagung 2018 in Garmisch-Partenkirchen das sogenannte besondere Kirchgeld abgeschafft. Die Mitglieder des Kirchenparlaments billigten in Garmisch-Partenkirchen mit großer Mehrheit das Aus für die umstrittene Form der Kirchensteuer. Damit verzichtet die Landeskirche auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro.

“Besonderes Kirchgeld” war bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren in der Kritik

Das besondere Kirchgeld habe zu “erheblichen Belastungen im Verhältnis zu ihrer Kirche” geführt. Besonderes Kirchgeld mussten in Bayern seit 2004 evangelische Kirchenmitglieder zahlen, wenn sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt worden sind.

Abschaffung des “besonderen Kirchgeldes” rückwirkend beschlossen

Jährlich sind landesweit rund 30.000 Kirchenmitglieder davon betroffen. Die Abschaffung findet rückwirkend zum 1. Januar 2018 statt.

Das Orts-Kirchgeld bleibt bestehen

Das “besondere Kirchgeld” hat nichts mit dem “Orts-Kirchgeld” zu tun, das jedes Kirchenmitglied als Teil der verpflichtenden Kirchensteuer bezahlen muss. Es wird einmal im Jahr direkt von der jeweiligen Kirchengemeinde selbst erbeten.

Wie gesagt: unsere jährliche Bitte für das allgemeine Kirchgeld bleibt davon unberührt. Die Kirchgeldbriefe werden wieder im Mai/Juni mit dem BLICK ausgetragen werden. Wie bisher kommen die Einnahmen daraus ausschließlich unserer Kirchengemeinde Lauf zu Gute. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

1. Pfarrer Jan-Peter Hanstein

Allgemeine Fragen per E-Mail

Sie haben allgemeine Fragen zu Kirchensteuer, Kirchgeld und der Verwendung der Kirchensteuermittel? Bitte richten Sie eine E-Mail an .

Kirchgeldservice (kostenfreie Telefonhotline)

Für alle Fragen, die das besondere oder das allgemeine Kirchgeld betreffen, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Center unter der kostenfreien Rufnummer 0800 55 95 559 für Sie da (montags bis donnerstags, jeweils zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr).